Realschule plus und Fachoberschule

Termine der nächsten 7 Tage

< 2025 >
April 28 - Mai 04
  • 28

    Klassenfahrt 6A

    00:00
    28. April 2025-30. April 2025

    Saarbrücken

    BRE, EYM

    Abgabe Vornoten Klassenstufe 12

    07:55 -13:00
    28. April 2025
  • 29

    Klassenfahrt 6A

    00:00
    29. April 2025-30. April 2025

    Saarbrücken

    BRE, EYM

    FOS-Beratung neue 11er

    14:00 -15:30
    29. April 2025
  • 30

    Klassenfahrt 6A

    All day
    30. April 2025-30. April 2025

    Saarbrücken

    BRE, EYM

  • 01

    Tag der Arbeit

    All day
    1. May 2025
  • 02

    Beweglicher Ferientag

    All day
    2. May 2025
  • 03
    No events
  • 04
    No events
< 2025 >
April 28 - Mai 04
  • 28

    Klassenfahrt 6A

    00:00
    28. April 2025-30. April 2025

    Saarbrücken

    BRE, EYM

    Abgabe Vornoten Klassenstufe 12

    07:55 -13:00
    28. April 2025
  • 29

    Klassenfahrt 6A

    00:00
    29. April 2025-30. April 2025

    Saarbrücken

    BRE, EYM

    FOS-Beratung neue 11er

    14:00 -15:30
    29. April 2025
  • 30

    Klassenfahrt 6A

    All day
    30. April 2025-30. April 2025

    Saarbrücken

    BRE, EYM

  • 01

    Tag der Arbeit

    All day
    1. May 2025
  • 02

    Beweglicher Ferientag

    All day
    2. May 2025
  • 03
    No events
  • 04
    No events

Busfahrpläne

Der folgende Link verweist auf die verschiedenen Verkehrsverbünde des öffentlichen Nahverkehrs. Auf der entsprechenden Homepage finden Sie die Bus- bzw. Bahnfahrpläne.  Klicken Sie hier

Hinweise der Kreisverwaltung bei außergewöhnlichen wetterbedingten Umständen.

Übergreifende Schulordnung

§ 33 Teilnahme am Unterricht und an sonstigen
        Schulveranstaltungen

(5) Erschweren außergewöhnliche wetterbedingte Umstände
(z.B. Hochwasser, Glatteis oder Windbruch) den Schulbesuch
in erheblichem Maße, so entscheiden die Eltern, ob der Schulweg
zumutbar ist. Fällt der gesamte Unterricht für die Schülerinnen
und Schüler aus, so sollen die Eltern nach Möglichkeit
darüber unterrichtet werden. Die Grundsätze regelt die Schulleiterin
oder der Schulleiter im Benehmen mit dem Schulelternbeirat
(§ 40 Abs. 5 Nr. 8 SchulG) und der Vertretung für
Schülerinnen und Schüler.

Wir werden die Eltern und die Schülerinnen und Schüler über

www.schulebza.de informieren.

Aufgrund der Wettersituation kann den Schülerinnen und Schülern der Schulbesuch freigestellt werden. Schülerinnen und Schüler, die in die Schule kommen, können dann beaufsichtigt werden.