Anmeldung und Aufnahme in die FOS
Aufnahmevoraussetzungen
In die Fachoberschule können Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die
den qualifizierten Sekundarabschluss I mit einem Notendurchschnitt (arithmetisches Mittel aus den Zeugnisnoten der Pflicht- und Wahlpflichtfächer) von mindestens 3,0 besitzen, wobei keines der Fächer Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik schlechter als mit „ausreichend“ bewertet sein darf,
oder
die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe oder Versetzung in die gymnasiale Oberstufe haben
und
noch keine Berufsausbildung nach Bundesrecht oder nach Landesrecht abgeschlossen haben (dazu zählen auch Assistentenberufe oder Helferberufe wie z.B. Altenpflegehelfer, Sozialassistent etc.)
sowie
bis zum 31. Mai einen Vertrag mit einer geeigneten Praktikumseinrichtung nachweisen können.Die Aufnahme in die Fachoberschule kann nur in Klassenstufe 11 erfolgen.
Auch Schüler/innen, die zum Halbjahr den geforderten Notendurchschnitt (noch) nicht erreicht haben, können sich an der Fachoberschule anmelden. Grundsätzlich müssen die (schulischen) Aufnahmebedingungen erst mit dem Jahreszeugnis erreicht sein.
Vergabe der Schulplätze bei einem Überhang an Bewerberinnen/Bewerbern
Bewerben sich bis zum Ende der Anmeldefrist mehr Bewerberinnen und Bewerber in einzelnen Fachrichtungen, die die Voraussetzungen zur Aufnahme in die FOS erfüllen, als an Aufnahmekapazitäten vorhanden ist, findet eine Auswahl nach Eignung und Leistung (und gegebenenfalls Härtefallgesichtspunkten) statt.
Anmeldezeitraum und abzugebende Unterlagen
Der Anmeldezeitraum für die Fachoberschule dauert vom 01. Februar bis 01. März. Für die Anmeldung benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
1. Unseren Aufnahmeantrag für die FOS.
2. Eine beglaubigte Kopie des Halbjahreszeugnisses der Klasse 10 (oder bei Schülerinnen/Schülern eines Gymnasiums mit achtjährigem Bildungsgang das Halbjahreszeugnis der Klasse 9; bei Bewerberinnen/Bewerbern, die bereits die Klasse 10 abgeschlossen und noch keinen anderen Schul- bzw. Ausbildungsabschluss haben. Zeugnis des qualifizierten Sekundarabschlusses I oder gleichwertiger Abschluss).
3. Eine Kopie der Geburtsurkunde.
4. Einen lückenlosen tabellarischen Lebenslauf mit Lichtbild und Unterschrift.
5. Evtl. einen Nachweis von Härtefallgesichtspunkten und/oder besondere Dienstpflichten (vgl. Aufnahmeantrag).
Vorläufige und endgültige Aufnahme
Nach Abschluss des Anmeldezeitraums und gegebenenfalls nach einem Auswahlverfahren erfolgt die vorläufige Aufnahme in die FOS. Das Abschlusszeugnis der Sekundarstufe I ist unmittelbar nach Erhalt nachzureichen (beglaubigte Kopie). Die endgültige Aufnahme in die Fachoberschule erfolgt dann aufgrund des Abschlusszeugnisses.