Realschule plus und Fachoberschule

Termine der nächsten 7 Tage

< 2025 >
May
MoTuWeThFrSaSu
   1
  • All day
    1. May 2025

2
  • All day
    2. May 2025

34
56
  • All day
    6. May 2025

  • 07:55 -13:00
    6. May 2025

  • 08:00 -15:00
    6. May 2025

    Landau

    SWA

  • 08:15 -13:00
    6. May 2025

    Pfalzklinikum Klingenmünster

    HAB

     

  • 15:30 -15:45
    6. May 2025

    Raum 063

  • 15:45 -17:00
    6. May 2025

78
  • All day
    8. May 2025

9
  • All day
    9. May 2025

  • All day
    9. May 2025

1011
12
  • All day
    12. May 2025-16. May 2025

    WAL, WNS

    Hamburg

  • All day
    12. May 2025

  • 08:00 -15:00
    12. May 2025

    Lernbauernhof Niederotterbach

    BAS

1314
  • All day
    14. May 2025-16. May 2025

    WAL, WNS

    Hamburg

  • 07:55 -13:00
    14. May 2025

15
  • All day
    15. May 2025-16. May 2025

    WAL, WNS

    Hamburg

161718
19
  • 13:50 -14:30
    19. May 2025

    Raum A17

202122232425
26
  • All day
    26. May 2025-28. May 2025

    Frankfurt

    KRG, GIE

  • All day
    26. May 2025-28. May 2025

    HOL, STM

    Martin-Butzer-Haus, Bad Dürkheim

272829
  • All day
    29. May 2025

30
  • All day
    30. May 2025

31 
< 2025 >
Mai 09 - Mai 15
  • 09

    Versand Blaue Briefe

    All day
    9. May 2025

    FHRP Englisch

    All day
    9. May 2025
  • 10
    No events
  • 11
    No events
  • 12

    Klassenfahrt 10R

    00:00
    12. May 2025-16. May 2025

    WAL, WNS

    Hamburg

    FHRP Mathematik

    00:00
    12. May 2025

    Ausflug 5M

    08:00 -15:00
    12. May 2025

    Lernbauernhof Niederotterbach

    BAS

  • 13

    Klassenfahrt 10R

    00:00
    13. May 2025-16. May 2025

    WAL, WNS

    Hamburg

    Unterrichtsfrei 12GA / 12GS

    00:00
    13. May 2025

    11GA/11GS Seminar Nardini Pflegeschule

    07:55 -13:00
    13. May 2025
  • 14

    Klassenfahrt 10R

    00:00
    14. May 2025-16. May 2025

    WAL, WNS

    Hamburg

    WPF-Info 5. Klassenstufe

    07:55 -13:00
    14. May 2025
  • 15

    Klassenfahrt 10R

    All day
    15. May 2025-16. May 2025

    WAL, WNS

    Hamburg

Ordnung zur Nutzung von Handys, Smartphones u.a.

Ordnung zur Nutzung von Handys, Smartphones und anderer mobiler elektronischer Geräte

§1   Handys, Smartphones und andere mobile elektronische Geräte sind in der Zeit von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr im gesamten Schulgebäude mit Ausnahme des Foyers auszuschalten und nicht sichtbar zu verstauen.

§2   Ausnahmen von §1 gelten, wenn diese Geräte im Schulunterricht eingesetzt werden, und in begründeten Ausnahmefällen nach Rücksprache und mit Genehmigung einer für die Schülerin oder den Schüler zuständigen Lehrkraft.

§3   Regelung für die FOS: Unbeschadet der Regelung in §1 ist den Schülerinnen und Schülern der FOS die Nutzung der Geräte ausschließlich in den FOS-Räumen gestattet.

§4   Verstößt eine Schülerin/ein Schüler gegen §1, wird das Gerät durch die zuständige Lehrkraft eingezogen und kann am Ende des Unterrichtstages der betroffenen Schülerin oder des betroffenen Schülers im Sekretariat abgeholt werden. Die Lehrkraft und Sekretariatskräfte haften für Verlust und Beschädigung des abgegebenen Geräts nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§5   Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, keine jugendgefährdenden Bilder, Videos oder Texte auf Handys, Smartphones und anderen mobile elektronische Geräte zu laden, solche weiter zu senden oder sonst wie zu verbreiten.

§6   Das heimliche Fotografieren und Filmen sowie Tonmitschnitte verstoßen gegen geltendes Recht. Das Einstellen solcher illegaler Aufnahmen in das Internet stellt zudem einen Straftatbestand gemäß §201a des Strafgesetzbuches dar und kann strafrechtlich wie zivilrechtlich verfolgt werden.

§7   Bei Verstößen gegen diese Ordnung kann die Lehrkraft oder die Schulleitung erzieherische Einwirkungen nach §96 oder Ordnungsmaßnahmen nach §97 ÜSchO einleiten. Insbesondere werden die Eltern/Erziehungsberechtigte informiert. In besonders schweren Fällen kann auch ein Schulausschluss ausgesprochen werden. Besteht ein besonders schwerer Fall, leitet die Schulleitung alle erforderlichen Schritte ein. Insbesondere informiert sie die Eltern, die Polizei und sonstige Behörden (z.B. Jugendamt). Sie empfiehlt der Polizei die Durchsuchung des Geräts nach jugendgefährdenden Inhalten.

§8   Bei Leistungsüberprüfungen müssen Handys, Smartphones und andere mobile elektronische Geräte auf dem Lehrerpult abgelegt werden. Das Beisichführen nicht abgelegter Geräte wird als Täuschungsversuch gewertet.