Realschule plus und Fachoberschule

Termine der nächsten 7 Tage

< 2023 >
Januar
MDMDFSSo
      1
  • Den ganzen Tag
    1. January 2023-2. January 2023

2
  • Den ganzen Tag
    2. January 2023-2. January 2023

345678
9101112
  • 08:00 -14:00
    12. January 2023

    LOR, EYM

    Karlsruhe (Stadttheater)

  • 13:15 -14:30
    12. January 2023

    Vorbereitungsraum Bläserklassen (Foyer)

131415
1617181920
  • Den ganzen Tag
    20. January 2023

  • 13:15 -14:30
    20. January 2023

2122
23
  • Den ganzen Tag
    23. January 2023

  • Den ganzen Tag
    23. January 2023-13. February 2023

    Technoseum in Mannheim

    KRO, SCR

  • 08:00 -13:00
    23. January 2023

    RLC

     

  • 15:30 -16:15
    23. January 2023

  • 16:15 -17:30
    23. January 2023

24
  • Den ganzen Tag
    24. January 2023-13. February 2023

    Technoseum in Mannheim

    KRO, SCR

  • Den ganzen Tag
    24. January 2023

  • 15:30 -17:00
    24. January 2023

25
  • Den ganzen Tag
    25. January 2023-13. February 2023

    Technoseum in Mannheim

    KRO, SCR

26
  • Den ganzen Tag
    26. January 2023

  • Den ganzen Tag
    26. January 2023-13. February 2023

    Technoseum in Mannheim

    KRO, SCR

27
  • Den ganzen Tag
    27. January 2023

    4. Stunde Klassenleiterstunde

    11.15 Uhr …[Read more]

  • Den ganzen Tag
    27. January 2023-13. February 2023

    Technoseum in Mannheim

    KRO, SCR

28
  • Den ganzen Tag
    28. January 2023

  • Den ganzen Tag
    28. January 2023-13. February 2023

    Technoseum in Mannheim

    KRO, SCR

29
  • Den ganzen Tag
    29. January 2023-13. February 2023

    Technoseum in Mannheim

    KRO, SCR

30
  • Den ganzen Tag
    30. January 2023-10. February 2023

  • Den ganzen Tag
    30. January 2023-13. February 2023

    Technoseum in Mannheim

    KRO, SCR

31
  • Den ganzen Tag
    31. January 2023-13. February 2023

    Technoseum in Mannheim

    KRO, SCR

  • Den ganzen Tag
    31. January 2023-10. February 2023

  • 10:00 -14:00
    31. January 2023

     
< 2023 >
Januar
MDMDFSSo
      1
  • Den ganzen Tag
    1. January 2023-2. January 2023

2
  • Den ganzen Tag
    2. January 2023-2. January 2023

345678
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Ordnung zur Nutzung von Handys, Smartphones u.a.

Ordnung zur Nutzung von Handys, Smartphones und anderer mobiler elektronischer Geräte

§1   Handys, Smartphones und andere mobile elektronische Geräte sind in der Zeit von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr im gesamten Schulgebäude mit Ausnahme des Foyers auszuschalten und nicht sichtbar zu verstauen.

§2   Ausnahmen von §1 gelten, wenn diese Geräte im Schulunterricht eingesetzt werden, und in begründeten Ausnahmefällen nach Rücksprache und mit Genehmigung einer für die Schülerin oder den Schüler zuständigen Lehrkraft.

§3   Regelung für die FOS: Unbeschadet der Regelung in §1 ist den Schülerinnen und Schülern der FOS die Nutzung der Geräte ausschließlich in den FOS-Räumen gestattet.

§4   Verstößt eine Schülerin/ein Schüler gegen §1, wird das Gerät durch die zuständige Lehrkraft eingezogen und kann am Ende des Unterrichtstages der betroffenen Schülerin oder des betroffenen Schülers im Sekretariat abgeholt werden. Die Lehrkraft und Sekretariatskräfte haften für Verlust und Beschädigung des abgegebenen Geräts nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§5   Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, keine jugendgefährdenden Bilder, Videos oder Texte auf Handys, Smartphones und anderen mobile elektronische Geräte zu laden, solche weiter zu senden oder sonst wie zu verbreiten.

§6   Das heimliche Fotografieren und Filmen sowie Tonmitschnitte verstoßen gegen geltendes Recht. Das Einstellen solcher illegaler Aufnahmen in das Internet stellt zudem einen Straftatbestand gemäß §201a des Strafgesetzbuches dar und kann strafrechtlich wie zivilrechtlich verfolgt werden.

§7   Bei Verstößen gegen diese Ordnung kann die Lehrkraft oder die Schulleitung erzieherische Einwirkungen nach §96 oder Ordnungsmaßnahmen nach §97 ÜSchO einleiten. Insbesondere werden die Eltern/Erziehungsberechtigte informiert. In besonders schweren Fällen kann auch ein Schulausschluss ausgesprochen werden. Besteht ein besonders schwerer Fall, leitet die Schulleitung alle erforderlichen Schritte ein. Insbesondere informiert sie die Eltern, die Polizei und sonstige Behörden (z.B. Jugendamt). Sie empfiehlt der Polizei die Durchsuchung des Geräts nach jugendgefährdenden Inhalten.

§8   Bei Leistungsüberprüfungen müssen Handys, Smartphones und andere mobile elektronische Geräte auf dem Lehrerpult abgelegt werden. Das Beisichführen nicht abgelegter Geräte wird als Täuschungsversuch gewertet.