Der folgende Link verweist auf die verschiedenen Verkehrsverbünde des öffentlichen Nahverkehrs. Auf der entsprechenden Homepage finden Sie die Bus- bzw. Bahnfahrpläne. Klicken Sie hier
Hinweise der Kreisverwaltung bei außergewöhnlichen wetterbedingten Umständen.
Übergreifende Schulordnung
§ 33 Teilnahme am Unterricht und an sonstigen
Schulveranstaltungen
(5) Erschweren außergewöhnliche wetterbedingte Umstände
(z.B. Hochwasser, Glatteis oder Windbruch) den Schulbesuch
in erheblichem Maße, so entscheiden die Eltern, ob der Schulweg
zumutbar ist. Fällt der gesamte Unterricht für die Schülerinnen
und Schüler aus, so sollen die Eltern nach Möglichkeit
darüber unterrichtet werden. Die Grundsätze regelt die Schulleiterin
oder der Schulleiter im Benehmen mit dem Schulelternbeirat
(§ 40 Abs. 5 Nr. 8 SchulG) und der Vertretung für
Schülerinnen und Schüler.
Wir werden die Eltern und die Schülerinnen und Schüler über
www.schulebza.de informieren.
Aufgrund der Wettersituation kann den Schülerinnen und Schülern der Schulbesuch freigestellt werden. Schülerinnen und Schüler, die in die Schule kommen, können dann beaufsichtigt werden.