Realschule plus und Fachoberschule

Termine der nächsten 7 Tage

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April
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  • All day
    1. April 2024-2. April 2024

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    2. April 2024-2. April 2024

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  • 13:10 -14:00
    8. April 2024

    Raum 064

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  • 15:30 -17:00
    9. April 2024

10
  • All day
    10. April 2024

    bis 10.00 Uhr

  • All day
    10. April 2024

    bis 13.00 Uhr

  • All day
    10. April 2024-11. April 2024

  • 08:00 -13:00
    10. April 2024

    RLC

    Wissembourg

11
  • All day
    11. April 2024

    LOR

    EnBW Karlsruhe

  • All day
    11. April 2024-11. April 2024

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  • All day
    22. April 2024

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    24. April 2024

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    25. April 2024

  • 13:10 -14:00
    25. April 2024

    Raum 063

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    29. April 2024

    Mannheim

    POL

  • All day
    29. April 2024-30. April 2024

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    30. April 2024

  • All day
    30. April 2024-30. April 2024

  • 14:00 -15:30
    30. April 2024

  • 15:30 -16:30
    30. April 2024

    Snoozleraum

     
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    24. April 2024

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    25. April 2024

  • 13:10 -14:00
    25. April 2024

    Raum 063

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    29. April 2024

    Mannheim

    POL

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    29. April 2024-30. April 2024

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    30. April 2024

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  • 14:00 -15:30
    30. April 2024

  • 15:30 -16:30
    30. April 2024

    Snoozleraum

     

Benutzerordnung für die Computersäle

Die Computersäle im Alfred-Grosser-Schulzentrum stehen all denjenigen zur Verfügung, die an Lehrveran­staltungen der gemeinsamen Orientierungsstufe sowie der Realschule plus teilnehmen. Eine Be­nut­zung da­rü­ber hinaus ist nur nach Absprache mit dem Computersaalbetreuer möglich.

Alle benutzerberechtigten Schüler und Lehrkräfte dürfen den Internet-Zugang kostenlos be­nutzen.

Mit seiner Unterschrift und dem Eintrag in die Benutzerliste am Arbeitsplatz akzeptiert der Benutzer das Ein­ver­ständ­nis dieser Benutzerordnung.

Der Zugang zu dem Computersaal erfolgt in Absprache mit dem Computersaalbetreuer. Um die ständige Verfügbarkeit der einzelnen Arbeitsplätze zu gewährleisten, muss sich jeder Nutzer ent­sprechend den Hinweisen und Wei­sun­gen des Lehrpersonals verhalten. Als Grundlage dient die folgende mit den Schulleitern des Schulzentrums beschlossene Benutzer- und Computersaalordnung.

  1. Alle Gegenstände des Computersaals
    sind mit strengster Sorgfalt zu behandeln. An der „Hard­ware“ dürfen
    keine Veränderungen vorgenommen werden.
  2. Jeder Benutzer hat sich so zu
    verhalten, dass andere Nutzer ungestört arbeiten kön­nen, insbesondere
    ist jeder für Ruhe und Ordnung selbst verantwortlich.
  3. Im Rechnerraum ist die Einnahme von Speisen und Getränken sowie das Kauen von Kaugummi und „Rauchen“ strengstens untersagt.
  4. Die Computersäle stehen all denjenigen
    zur Verfügung, die an Lehrveranstaltungen in der gemein­samen
    Orientierungsstufe und der Realschule teilnehmen.
  5. Zu Beginn des Unterrichts begeben sich
    alle Schüler zu ihren Arbeitsplätzen und tragen sich in die
    Benutzerliste ein. Sie schalten gegebenenfalls Monitor und Rechner ein
    und warten, bis der Lehrer mit dem Unter­richt beginnt. Die Taschen
    verbleiben entweder im Klassenzimmer oder werden unter den Tisch
    geschoben.
  6. Ein Ausschalten der Rechneranlage wird vom Lehrer angeordnet und ist meistens nur nach der 6. Stunde notwendig.
  7. Defekte Geräte sind der Aufsicht bzw. dem Computersaalbetreuer sofort anzuzeigen und in der Benutzerliste zu vermerken.
  8. Der Aufenthalt von Schülern im
    Computersaal ist außerhalb der Unterrichtszeit nur mit schrift­licher
    Genehmigung des Computersaalbetreuers zulässig.
  9. Vor dem Verlassen des Raumes ist dafür
    Sorge zu tragen, dass jeder Benutzer sich vom Netz­werk ord­nungsgemäß
    abmel­det. Die Arbeitsplätze sind in einem ordentlichen Zustand zu
    hinterlassen
  10. Der Internet-Zugang ist ausschließlich für unterrichtliche Zwecke bestimmt. „Private“ Recherchen sind nicht erlaub
  11. Das Versenden von Emails ist im Rahmen freier E-Mail-Dienste im WWW möglich.
  12. Handlungen zum Schaden der Schule
    (dazu gehört auch das unerlaubte Installieren von Software und damit
    eventuell die Installation von Computerviren usw.) oder Hand­lungen zum
    Schaden Dritter (z. B. Bestellungen im Namen anderer Personen) sind
    verboten
  13. Beim Herunterladen oder Ausdrucken von
    Texten, Bilder, Software etc. sind die Bestim­mungen des Ur­heberrechts
    zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Sonder­vor­schrif­ten zum
    Schutz von Com­pu­ter­programmen (siehe § 69 a – g des
    Urheberrechts­gesetz­es).
  14. Der Abruf von Internet-Seiten oder –
    Diensten, die gegen geltendes Recht verstoßen, ist untersagt. Dies gilt
    insbesondere für die Nutzung von Internet-Angeboten mit
    porno­graphischen oder rechtsradikalen Inhalten
  15. Das Schulzentrum haftet nicht für Viren, die auf den Rechnern vorhanden sein können.
  16. Ein Verstoß gegen die
    Nutzungsbedingungen kann den sofortigen Ausschluss von der
    Internet-Nutzung sowie eine Schulstrafe zur Folge haben.
  17. Bei Verstoß gegen diese Ordnung können
    Sanktionen gemäß der Schulordnung ver­hängt wer­den. In schweren Fällen
    – etwa bei grob fahrlässig verursachten Schäden – wird die allgemei­ne
    Nutzung auf Dauer entzogen und der Benutzer beziehungsweise seine
    Erziehungs­be­rech­tigten zu Regress­an­sprüc­h­en herangezogen.
  18. Diese Computersaalordnung wird allen
    Lernenden ausgehändigt. Sie bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie
    von dieser Nutzerordnung Kenntnis haben.
  19. Weiterhin verpflichten sie sich, die Regeln dieser Computersaalordnung zu befolgen.

Zur Information

Alle aufgerufenen Internet-Seiten können protokolliert und somit zurückverfolgt werden!

Die Monitore aller Rechner können vom Lehrerarbeitsplatz eingesehen werden.