DAS PRAKTIKUM
Das FOS-Praktikum soll einschlägige Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen der beruflichen Praxis vermitteln. Es ermöglicht den Schülerinnen und Schülern einen Einblick in die Abläufe betrieblicher Prozesse sowie das Kennenlernen von und die aktive Auseinandersetzung mit modernen Techniken und Verfahren.
Dauer und Umfang des Praktikums
Das 12-monatige Praktikum beginnt jeweils am 01. August und dauert bis zum 31. Juli des Folgejahres. Praktikumstage sind Mittwoch, Donnerstag und Freitag. Für alle FOS-Praktikanten gelten unabhängig von ihrem Lebensalter die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Die tägliche Arbeitszeit darf für FOS-Praktikanten nicht mehr als acht Stunden täglich und (bei drei Praktikumstagen) wöchentlich nicht mehr als 24 Stunden betragen. Die wöchentliche Mindestarbeitszeit sollte 21 Stunden betragen. (Alle Zeitangaben gelten jeweils ohne Pausen).
Den Praktikanten
steht im Betrieb ein Jahresurlaub von 18 Arbeitstagen (= 6 Wochen à 3
Tage) zu. Sofern die Schülerinnen und Schüler keinen Urlaub nehmen,
arbeiten Sie auch während der Schulferien an den vereinbarten drei
Tagen.
Wie finde ich einen Praktikumsbetrieb?
Listen geeigneter und mit uns bisher kooperierender Betriebe finden Sie bei den jeweiligen Fachrichtungen.
Überlegen Sie sich zunächst, welche Bereiche für Sie von Interesse sind und wo Sie gerne tiefere Einblicke gewinnen möchten. Bei dieser Entscheidungsfindung können Gespräche mit Eltern, Verwandten, Freunden und Lehrern helfen. Aber selbstverständlich stehen auch wir Ihnen unterstützend zur Seite.
Bedenken Sie bei der Auswahl Ihres Praktikumsbetriebes auch die Erreichbarkeit, insbesondere in den frühen Morgenstunden. Die Entfernung des Betriebes zum Schulstandort sollte daher nicht mehr als 50 km bzw. 1,5 Stunden Fahrt- und Wartezeit betragen. Gegen geeignete Praktikumsstellen in benachbarten Landkreisen, Bundesländern oder auch in Frankreich ist nichts einzuwenden.
Die Schülerinnen und Schüler bewerben sich bei den Betrieben direkt. Wir empfehlen, dass Sie zunächst telefonisch mit den Betrieben in Kontakt treten, um herauszufinden, wie die Bewerbung erfolgen soll (per Post oder online) und wie das weitere Bewerbungsverfahren verläuft.
Praktikumsvertrag
Sie schließen mit einem Praktikumsbetrieb einen Praktikumsvertrag ab, der der schulischen Zustimmung bedarf. Der vom Betrieb, der Praktikantin/dem Praktikanten und einem Sorgeberechtigten unterschriebene Praktikumsvertrag (in dreifacher Ausführung) muss uns bis spätestens 31. Mai vorliegen. Ohne Praktikumsvertrag kann keine Aufnahme in die FOS erfolgen.
Wird das Praktikum vergütet?
Die Schülerinnen und Schüler dürfen keine Vergütung verlangen, da das Praktikum Teil ihrer schulischen Ausbildung ist. Im Einzelfall steht es den Betrieben frei, ihren Praktikantinnen und Praktikanten eine Anerkennungsvergütung zu zahlen. In diesen Fällen muss die Praktikantin oder der Praktikant bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet werden.
Versicherungsschutz
Unfallversicherung: Während des dreitägigen Praktikums steht jede Fachoberschülerin/ jeder Fachoberschüler automatisch und ohne weiteres Zutun von Schule oder Betrieb unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallkasse Rheinland-Pfalz in Andernach, www.ukrlp.de). Die gewerblichen Berufsgenossenschaften der Betriebe sind nur dann zuständig, wenn Betriebe entgegen der vorgesehenen Regelung ein Entgelt zahlen. In diesem Fall ist der Betrieb für eine ordnungsgemäße Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft verantwortlich.
Haftpflichtversicherung: Der Schulträger der Fachoberschule schließt für alle Praktikanten eine Haftpflichtversicherung ab.
Gesundheitsuntersuchung
Gemäß §32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) dürfen Schülerinnen und Schüler der Fachoberschule, die noch nicht 18 Jahre alt sind, von Praktikumsbetrieben nur beschäftigt werden, wenn innerhalb der letzten vierzehn Monate eine ärztliche Untersuchung stattfand (Erstuntersuchung) und dem Praktikumsbetrieb eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt.
Die Bescheinigung muss der Schule bis spätestens am 15. Juni vorgelegt werden.
Das Berichtsheft
Über den zeitlichen Verlauf und den Inhalt des Praktikums ist wöchentlich Bericht zu führen. Die Praktikumsstelle prüft und bescheinigt die sachliche Richtigkeit. Die Fachoberschule nimmt die Praktikumsberichte zur Kenntnis. Das ordnungsgemäß geführte Berichtsheft ist eine der Zulassungsvoraussetzungen zur Versetzung in die Jahrgangsstufe 12.
Zusammen mit dem Berichtsheft ist für jeden Monat ein Nachweis über die Arbeits-, Urlaubs- und Fehltage vorzulegen.
Praktikumszeugnis und Praktikumsbeurteilung
Nach Beendigung des Praktikums stellt die Praktikumsstelle der Praktikantin/dem Praktikanten ein Zeugnis über die ordnungsgemäße Durchführung des Praktikums aus. Dieses Zeugnis geht an die Schule und ist Grundlage für die Entscheidung über die Versetzung in Klasse 12.
Wir empfehlen den Praktikanten in ihrem eigenen Interesse sich am Ende des Praktikums durch den Betrieb eine qualifizierte Praktikumsbeurteilung ausstellen zu lassen. Diese kann dann zukünftigen Bewerbungen beigelegt werden.
Erfolgreiches Praktikum als Versetzungsvoraussetzung
Nach der Landesverordnung für die Fachoberschule hat das Praktikum in Klasse 11 den gleichen Stellenwert wie der Unterricht. Somit kann bei nicht erfolgreich abgeschlossenem Praktikum auch keine Versetzung in Klasse 12 erfolgen.