Realschule plus und Fachoberschule

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Benutzerordnung für die Computersäle

Benutzerordnung für die Computersäle der Realschule plus und Fachoberschule

Die Computersäle im Alfred-Grosser-Schulzentrum stehen all denjenigen zur Verfügung, die an Lehrveran­staltungen der gemeinsamen Orientierungsstufe sowie der Realschule plus teilnehmen. Eine Be­nut­zung da­rü­ber hinaus ist nur nach Absprache mit dem Computersaalbetreuer möglich.

Alle benutzerberechtigten Schüler und Lehrkräfte dürfen den Internet-Zugang kostenlos be­nutzen.

Mit seiner Unterschrift und dem Eintrag in die Benutzerliste am Arbeitsplatz akzeptiert der Benutzer das Ein­ver­ständ­nis dieser Benutzerordnung.

Der Zugang zu dem Computersaal erfolgt in Absprache mit dem Computersaalbetreuer. Um die ständige Verfügbarkeit der einzelnen Arbeitsplätze zu gewährleisten, muss sich jeder Nutzer ent­sprechend den Hinweisen und Wei­sun­gen des Lehrpersonals verhalten. Als Grundlage dient die folgende mit den Schulleitern des Schulzentrums beschlossene Benutzer- und Computersaalordnung.

  1. Alle Gegenstände des Computersaals sind mit strengster Sorgfalt zu behandeln. An der „Hard­ware“ dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden.
  2. Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere Nutzer ungestört arbeiten kön­nen, insbesondere ist jeder für Ruhe und Ordnung selbst verantwortlich.
  3. Im Rechnerraum ist die Einnahme von Speisen und Getränken sowie das Kauen von Kaugummi und „Rauchen“ strengstens untersagt.
  4. Die Computersäle stehen all denjenigen zur Verfügung, die an Lehrveranstaltungen in der gemein­samen Orientierungsstufe und der Realschule teilnehmen.
  5. Zu Beginn des Unterrichts begeben sich alle Schüler zu ihren Arbeitsplätzen und tragen sich in die Benutzerliste ein. Sie schalten gegebenenfalls Monitor und Rechner ein und warten, bis der Lehrer mit dem Unter­richt beginnt. Die Taschen verbleiben entweder im Klassenzimmer oder werden unter den Tisch geschoben.
  6. Ein Ausschalten der Rechneranlage wird vom Lehrer angeordnet und ist meistens nur nach der 6. Stunde notwendig.
  7. Defekte Geräte sind der Aufsicht bzw. dem Computersaalbetreuer sofort anzuzeigen und in der Benutzerliste zu vermerken.
  8. Der Aufenthalt von Schülern im Computersaal ist außerhalb der Unterrichtszeit nur mit schrift­licher Genehmigung des Computersaalbetreuers zulässig.
  9. Vor dem Verlassen des Raumes ist dafür Sorge zu tragen, dass jeder Benutzer sich vom Netz­werk ord­nungsgemäß abmel­det. Die Arbeitsplätze sind in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen
  10. Der Internet-Zugang ist ausschließlich für unterrichtliche Zwecke bestimmt. „Private“ Recherchen sind nicht erlaub
  11. Das Versenden von Emails ist im Rahmen freier E-Mail-Dienste im WWW möglich.
  12. Handlungen zum Schaden der Schule (dazu gehört auch das unerlaubte Installieren von Software und damit eventuell die Installation von Computerviren usw.) oder Hand­lungen zum Schaden Dritter (z. B. Bestellungen im Namen anderer Personen) sind verboten
  13. Beim Herunterladen oder Ausdrucken von Texten, Bilder, Software etc. sind die Bestim­mungen des Ur­heberrechts zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Sonder­vor­schrif­ten zum Schutz von Com­pu­ter­programmen (siehe § 69 a – g des Urheberrechts­gesetz­es).
  14. Der Abruf von Internet-Seiten oder – Diensten, die gegen geltendes Recht verstoßen, ist untersagt. Dies gilt insbesondere für die Nutzung von Internet-Angeboten mit porno­graphischen oder rechtsradikalen Inhalten
  15. Das Schulzentrum haftet nicht für Viren, die auf den Rechnern vorhanden sein können.
  16. Ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen kann den sofortigen Ausschluss von der Internet-Nutzung sowie eine Schulstrafe zur Folge haben.
  17. Bei Verstoß gegen diese Ordnung können Sanktionen gemäß der Schulordnung ver­hängt wer­den. In schweren Fällen – etwa bei grob fahrlässig verursachten Schäden – wird die allgemei­ne Nutzung auf Dauer entzogen und der Benutzer beziehungsweise seine Erziehungs­be­rech­tigten zu Regress­an­sprüc­h­en herangezogen.
  18. Diese Computersaalordnung wird allen Lernenden ausgehändigt. Sie bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie von dieser Nutzerordnung Kenntnis haben.
  19. Weiterhin verpflichten sie sich, die Regeln dieser Computersaalordnung zu befolgen.

Zur Information

Alle aufgerufenen Internet-Seiten können protokolliert und somit zurückverfolgt werden!

Die Monitore aller Rechner können vom Lehrerarbeitsplatz eingesehen werden.