Die Computersäle im Alfred-Grosser-Schulzentrum stehen all denjenigen zur Verfügung, die an Lehrveranstaltungen der gemeinsamen Orientierungsstufe sowie der Realschule plus teilnehmen. Eine Benutzung darüber hinaus ist nur nach Absprache mit dem Computersaalbetreuer möglich.
Alle benutzerberechtigten Schüler und Lehrkräfte dürfen den Internet-Zugang kostenlos benutzen.
Mit seiner Unterschrift und dem Eintrag in die Benutzerliste am Arbeitsplatz akzeptiert der Benutzer das Einverständnis dieser Benutzerordnung.
Der Zugang zu dem Computersaal erfolgt in Absprache mit dem Computersaalbetreuer. Um die ständige Verfügbarkeit der einzelnen Arbeitsplätze zu gewährleisten, muss sich jeder Nutzer entsprechend den Hinweisen und Weisungen des Lehrpersonals verhalten. Als Grundlage dient die folgende mit den Schulleitern des Schulzentrums beschlossene Benutzer- und Computersaalordnung.
- Alle Gegenstände des Computersaals
sind mit strengster Sorgfalt zu behandeln. An der „Hardware“ dürfen
keine Veränderungen vorgenommen werden. - Jeder Benutzer hat sich so zu
verhalten, dass andere Nutzer ungestört arbeiten können, insbesondere
ist jeder für Ruhe und Ordnung selbst verantwortlich. - Im Rechnerraum ist die Einnahme von Speisen und Getränken sowie das Kauen von Kaugummi und „Rauchen“ strengstens untersagt.
- Die Computersäle stehen all denjenigen
zur Verfügung, die an Lehrveranstaltungen in der gemeinsamen
Orientierungsstufe und der Realschule teilnehmen. - Zu Beginn des Unterrichts begeben sich
alle Schüler zu ihren Arbeitsplätzen und tragen sich in die
Benutzerliste ein. Sie schalten gegebenenfalls Monitor und Rechner ein
und warten, bis der Lehrer mit dem Unterricht beginnt. Die Taschen
verbleiben entweder im Klassenzimmer oder werden unter den Tisch
geschoben. - Ein Ausschalten der Rechneranlage wird vom Lehrer angeordnet und ist meistens nur nach der 6. Stunde notwendig.
- Defekte Geräte sind der Aufsicht bzw. dem Computersaalbetreuer sofort anzuzeigen und in der Benutzerliste zu vermerken.
- Der Aufenthalt von Schülern im
Computersaal ist außerhalb der Unterrichtszeit nur mit schriftlicher
Genehmigung des Computersaalbetreuers zulässig. - Vor dem Verlassen des Raumes ist dafür
Sorge zu tragen, dass jeder Benutzer sich vom Netzwerk ordnungsgemäß
abmeldet. Die Arbeitsplätze sind in einem ordentlichen Zustand zu
hinterlassen - Der Internet-Zugang ist ausschließlich für unterrichtliche Zwecke bestimmt. „Private“ Recherchen sind nicht erlaub
- Das Versenden von Emails ist im Rahmen freier E-Mail-Dienste im WWW möglich.
- Handlungen zum Schaden der Schule
(dazu gehört auch das unerlaubte Installieren von Software und damit
eventuell die Installation von Computerviren usw.) oder Handlungen zum
Schaden Dritter (z. B. Bestellungen im Namen anderer Personen) sind
verboten - Beim Herunterladen oder Ausdrucken von
Texten, Bilder, Software etc. sind die Bestimmungen des Urheberrechts
zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Sondervorschriften zum
Schutz von Computerprogrammen (siehe § 69 a – g des
Urheberrechtsgesetzes). - Der Abruf von Internet-Seiten oder –
Diensten, die gegen geltendes Recht verstoßen, ist untersagt. Dies gilt
insbesondere für die Nutzung von Internet-Angeboten mit
pornographischen oder rechtsradikalen Inhalten - Das Schulzentrum haftet nicht für Viren, die auf den Rechnern vorhanden sein können.
- Ein Verstoß gegen die
Nutzungsbedingungen kann den sofortigen Ausschluss von der
Internet-Nutzung sowie eine Schulstrafe zur Folge haben. - Bei Verstoß gegen diese Ordnung können
Sanktionen gemäß der Schulordnung verhängt werden. In schweren Fällen
– etwa bei grob fahrlässig verursachten Schäden – wird die allgemeine
Nutzung auf Dauer entzogen und der Benutzer beziehungsweise seine
Erziehungsberechtigten zu Regressansprüchen herangezogen. - Diese Computersaalordnung wird allen
Lernenden ausgehändigt. Sie bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie
von dieser Nutzerordnung Kenntnis haben. - Weiterhin verpflichten sie sich, die Regeln dieser Computersaalordnung zu befolgen.
Zur Information
Alle aufgerufenen Internet-Seiten können protokolliert und somit zurückverfolgt werden!
Die Monitore aller Rechner können vom Lehrerarbeitsplatz eingesehen werden.