Mofa/Roller-25 Arbeitsgemeinschaft
Am Alfred Grosser Schulzentrum kann im Rahmen einer AG die theoretische und praktische Ausbildung für den Erwerb der Mofa-Prüfbescheinigung erfolgen (siehe http://verkehrserziehung.bildung-rp.de/) die Abnahme der Prüfung erfolgt beim TÜV.
Herr Leidel leitet diese AG.
Mit dieser Prüfbescheinigung dürfen Mofas und Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gefahren werden.
Durch den „Führerschein mit 17“ hat sich eine neue Möglichkeit zur Nutzung eines Rollers ergeben. Nachdem man den Führerschein mit 17 erworben hat, darf man den Roller offen (Höchstgeschwindigkeit 45 km/h) fahren.
Wir besitzen 4 Mofas. Der Kurs gliedert sich in einen praktischen und einen theoretischen Teil.
Teilnehmen dürfen alle Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr 15 werden, oder schon älter sind. Die Plätze sind jedoch begrenzt.