An alle
Schülerinnen und Schüler
und ihre Eltern
bei widrigen Wetterverhältnissen entscheiden die Eltern, ob sie den Schulweg für sicher halten und es verantworten können ihr Kind in die Schule zuschicken.
Sollte Ihr Kind nicht in die Schule gehen, entschuldigen ihr Kind genau so, wie im Krankheitsfall (WebUntis). Die Entschuldigung ist obligatorisch.
Der versäumte Unterrichtsstoff muss selbstständig nachgeholt werden. Die Abwesenheit zählt als entschuldigter Fehltag.
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Bei Schneefällen oder Eisglätte können Busse, bedingt durch ihre besonderen Fahreigenschaften, Steigungs- und Gefällstrecken oft kaum bewältigen. Die betroffenen Entscheidungsträger werden jeweils mit der gebotenen Umsicht handeln und notfalls einen Linienverkehr zeitweise einstellen.
Für die Fahrgäste, ist es an solchen Tagen vor allem wichtig, über die veränderten Abläufe informiert zu sein. Die Busunternehmen werden deshalb alle Informationen schnellstmöglich im Internet verfügbar machen und auch an die Medien weitergeben.
Hinweise über witterungsbedingte Änderungen im Linienverkehr sind auf der Webseite des VRN zu finden:
https://www.vrn.de/verkehrsinformationen/index.html
Hier können die Stör- und Verkehrshinweise der Vorder-/Südpfalz gezielt abgerufen werden.
