Für jeden Fehltag oder Fehlzeitraum ihres Kindes, der vor dem Termin bekannt ist, muss ein Antrag auf Beurlaubung eingereicht werden.
Füllen Sie bitte den Antrag frühzeitig vor dem Termin aus und leiten Ihn der Klassenleitung zu. Von dieser erhalten Sie einen Entscheid.
Die Klassenleitungen können über die Beurlaubungen bis 3 Schultagen entscheiden.
Darüber hinausgehende Zeiträume können nur von der Schulleitung bzw. Stufenleitung genehmigt werden.
Eine Beurlaubung vor und nach Ferienzeiten kann nur in besonderen Ausnahmefällen und alleine von der Schulleitung genehmigt werden. Sollten Sie eine Genehmigung schriftlich erhalten, ist dieses Schreiben in der Zeit der Beurlaubung mitzuführen. Es ist gegebenenfalls der Polizei, dem Ordnungsamt oder dem Zoll vorzulegen. Ein Fehlen dieses Schreibens kann zu empfindlichen Geldbußen führen.
Leiten Sie alle Anträge über die Klassenleitungen weiter.
Antrag auf Beurlaubung z.B. Opferfest mit arabischer Übersetzung