Hausordnung der Realschule plus und Fachoberschule im
Alfred-Grosser-Schulzentrum Bad Bergzabern
Lernen kann nur in einem guten Schulklima gelingen.
Respektvoller Umgang miteinander und sorgfältige Behandlung
von Material und Gegenständen sind dafür Voraussetzung.
Für ein gutes Schulklima geben wir uns folgende Regeln:
Abschnitt 1: Wichtige Grundregeln
- Ich zeige gegenüber allen am Schulleben beteiligten Personen Respekt. Niemand darf einem anderen körperlichen oder seelischen Schaden zufügen. Ich pflege einen angemessenen, freundlichen Umgangston. Ich trage Kleidung, welche diesen Respekt widerspiegelt. Den Anweisungen aller Lehrkräfte und Angestellten der Schule leiste ich Folge.
- Ich achte auf meine eigene und die Gesundheit anderer. Deshalb werfe ich keine Gegenstände (z.B. Schneebälle, Kastanien, Äste, …). Außerdem renne ich nicht im Schulgebäude. Auf dem Schulweg wie auch auf dem gesamten Schulgelände ist das Mitführen und Konsumieren von Tabakwaren, E-Zigaretten, E-Shishas, alkoholischen Getränken oder sonstigen Rauschmitteln untersagt.
- Sauberkeit & Ordnung: Ich entsorge Müll in den entsprechenden Behältern. Das Beschreiben oder Beschädigen von Tischen, Wänden etc. ist strengstens verboten. Ausspucken auf dem Pausenhof oder im Gebäude ist strikt untersagt. Bei schuldhafter Beschädigung und Verunreinigung wird Schadenersatz eingefordert.
- Gefahrbringende Gegenstände (z.B. Waffen, waffenähnliche und waffenfähige Objekte, Laserpointer, Messer, …) dürfen nicht mitgebracht werden. Das Benutzen von Spraydosen ist auf dem Schulgelände und während der Unterrichtszeit untersagt (betrifft auch Sportgebäude).
- Sicherheit:
a) Bei Feueralarm (Dauerton) verlassen wir unverzüglich und geordnet das Schulgebäude
auf den gekennzeichneten Fluchtwegen.
b) Bei Amokalarm (unterbrochener Klingelton) bleiben wir im Klassenraum oder suchen einen auf.
6. Ich lese den Vertretungsplan täglich und bringe entsprechendes Arbeitsmaterial mit.
7. Die Benutzung der schuleigenen elektronischen Geräte (Digitale Tafel, Tablet, …) ist nur nach Aufforderung und unter Aufsicht einer Lehrkraft erlaubt.
8. Wenn ich Wertgegenstände in die Schule mitbringe, bin ich selbst dafür verantwortlich. Die Schule haftet nicht bei Verlust oder Beschädigung.
- Ich nutze die Bibliothek ausschließlich zur Ausleihe und zum Lesen.
- Der Zutritt zum Lehrerzimmer ist nur Lehrkräften gestattet. Anfragen an Lehrkräfte in den Pausen sind nur während der letzten 5 Minuten zu stellen.
- Der Verwaltungstrakt wird nur bei wichtigen Angelegenheiten aufgesucht.
- Schulfremde Personen auf dem Schulgelände (auch an den Bushaltestellen) müssen sich ebenfalls an die Hausordnung halten. Der Aufenthalt (besonders innerhalb des Gebäudes) ist ihnen nur bei begründetem Interesse gestattet. Der Aufenthalt auf den Fluren oder in den Räumen ist strikt untersagt. Schulfremde Personen (auch Berufsschüler) haben sich gegenüber aufsichtführenden Personen auszuweisen. Den Weisungen der aufsichtführenden Personen ist Folge zu leisten. Bei wiederholter oder empfindlicher Störung der Ordnung wird Hausverbot erteilt. Dies gilt auch für den Bereich der Bushaltestellen.
- Energiesparen: Sinnvoller Umgang mit Energie sollte selbstverständlich sein: Während der Heizperiode bleiben die Eingangstüren stets geschlossen. Die Heizungen der Klassenzimmer bleiben während des Lüftungsvorgangs abgedreht. Über Nacht oder am Wochenende bleiben die Heizungen auf Stufe 1-3 (je nach Lage des Zimmers). Nicht benötigte Lichtquellen sowie elektronische Geräte sind auszuschalten.
Abschnitt 2: Regeln für den Unterricht
- Beim ersten Klingeln (Vorklingeln) begeben sich die Schülerinnen und Schüler zu den Klassensälen bzw. Fachräumen. Zuvor ist der Aufenthalt in den Fluren des 1. und 2. OG und den Treppenhäusern untersagt.
- Pünktlich zum Unterrichtsbeginn befinde ich mich an meinem Platz und wir begrüßen uns höflich. Ich lege das entsprechende Unterrichtsmaterial bereit.
- Bei einer Verspätung entschuldige ich mich und teile der Lehrkraft den Grund der Verspätung mit.
- Bei Verspätung der Lehrkraft hat die Klasse sich ruhig zu verhalten. Bei geöffnetem Klassensaal befindet sich jede Schülerin und jeder Schüler an ihrem/seinem Platz. Acht Minuten nach Ausbleiben/Nichterscheinen der Lehrkraft erkundigt sich die/der Klassensprecherin/ Klassensprecher im Sekretariat nach der Lehrkraft.
- Kopfbedeckung und Sonnenbrille nehme ich im Unterricht ab. Ich verhalte mich so, dass ich den Unterricht nicht störe. Die Verwendung von mobilen Endgeräten (z.B. Smartphone, Tablet, Laptop, …) ist nur nach Rücksprache mit der Lehrkraft erlaubt. Ich esse und trinke nicht.
- Die Lehrkraft beendet den Unterricht.
- Ich verlasse meinen Platz und den Saal in sauberem Zustand. Nach der letzten Stunde werden die Stühle auf die Tische gestellt. Die Fenster werden geschlossen.
- Während der Unterrichtszeit bleibe ich auf dem Schulgelände (innerhalb der gelben Linie).
Abschnitt 3: Regeln zur Nutzung elektronischer Kommunikationsgeräte
- Die Nutzung der elektronischen Kommunikationsgeräte darf die eigene Sicherheit und die der anderen nicht gefährden (z.B. keine Nutzung in den Treppenhäusern).
- Während des Unterrichts und bei Leistungsüberprüfungen sind die Geräte stummzuschalten und dürfen nicht verwendet werden.
- Ausnahmen von 2. gelten, wenn diese Geräte im Schulunterricht eingesetzt werden, auch in begründeten Ausnahmefällen nach Rücksprache und mit Genehmigung einer für die Schülerinnen und Schüler zuständigen Lehrkraft.
- Verstößt eine Schülerin/ein Schüler gegen diese Regelung, muss das Gerät im Sekretariat abgegeben werden und kann am Ende des Unterrichtstages von der betroffenen Schülerin/dem betroffenen Schüler dort abgeholt werden. Die Lehr- und Sekretariatskräfte haften für den Verlust und Beschädigung des abgegebenen Gerätes nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich keine jugendgefährdenden Bilder, Videos oder Texte auf Smartphones und andere elektronische Geräte zu laden, solche weiterzusenden oder sonst wie zu verbreiten.
- Das heimliche Fotografieren und Filmen sowie Tonmitschnitte verstoßen gegen geltendes Recht. Das Veröffentlichen solcher illegaler Aufnahmen stellt zudem einen Straftatbestand gemäß §201a des Strafgesetzbuches dar und kann strafrechtlich und zivilrechtlich verfolgt werden.
Abschnitt 4: Regeln für die Pausen
- Zu Beginn der Pause begeben sich alle Schülerinnen und Schüler auf dem kürzesten Weg in den Pausenhof.
- Während der Pausen bleibe ich auf dem Pausengelände (innerhalb der roten Linie). Wer mit Bällen spielt, muss Rücksicht nehmen.
- Bei schlechtem Wetter entscheidet die Aufsichtsperson/Schulleitung über den Aufenthalt im Schulgebäude.
- Die Klassen leisten im Wechsel Hofdienst und informieren sich rechtzeitig darüber, wann sie diesen leisten.