Gemäß §32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) dürfen Schülerinnen und Schüler der Fachoberschule, die noch nicht 18 Jahre alt sind, von Praktikumsbetrieben nur beschäftigt werden, wenn innerhalb der letzten vierzehn Monate eine ärztliche Untersuchung stattfand (Erstuntersuchung) und dem Praktikumsbetrieb eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt. Die entsprechenden Paragraphen des JUGENDARBEITSSCHUTZGESETZES können Sie hier nachlesen.
Die Bescheinigung muss der Schule bis spätestens am 15. Juni vorgelegt werden. Beim Praktikumsbetrieb sollte sie spätestens am ersten Praktikumstag abgegeben werden.
Die Kosten der Untersuchung trägt gemäß § 44 JArbSchG das Land. Das Einwohnermeldeamt am Wohnsitz der Schülerin/ des Schülers stellt für die Abrechnung der Untersuchung einen „Untersuchungsberechtigungsschein“ aus. Hierfür muss der Personalausweis, Kinderausweis oder der Ausweis der Eltern vorgelegt werden. Die Ausstellung ist kostenfrei. Mit dem Untersuchungsberechtigungsschein kann die Schülerin/ der Schüler zum Hausarzt/ Kinderarzt gehen. Dieser führt die Untersuchung durch, stellt die Bescheinigung aus und rechnet die Untersuchung ab.
Masernimpfung
Seit 01.03.2020 gilt das Masernschutzgesetz. Alle neu in die Schule aufzunehmende Schülerinnen und Schüler müssen einen ausreichenden Masernschutz nachweisen.
Dieser Nachweis kann durch die Vorlage folgender Dokumente erbracht werden:
- Impfpass (im Original), aus dem sich 2 Masernimpfungen ergeben
- Ärztliche Bescheinigung
– über 2 dokumentierte Masernimpfungen oder
– über die nachgewiesene Immunität gegen Masern (Labornachweis)
Weitere Impfungen im Bereich Gesundheit
Für Praktika im Bereich Gesundheit und Pflege kann – in Abhängigkeit vom Einsatzbereich – zusätzlich (und unabhängig vom Alter) eine Impfbescheinigung erforderlich sein. Dies kann insbesondere eine Impfung gegen Hepatitis B betreffen. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Praktikumsbetrieb. Die Kosten für diese Impfung werden bis zum 18. Geburtstag i.d.R. von den Krankenkassen übernommen. Eine Impfung gegen Hepatitis B muss mindestens 6 Wochen vor Beginn des Praktikums begonnen werden, da mindestens zwei Impfungen erforderlich sind. Die zweite Impfung muss spätestens zwei Wochen vor Beginn des Praktikums erfolgt sein. Dieser Zeitraum ist erforderlich, damit ein ausreichender Schutz aufgebaut werden kann.