Corona | Warnstufe 2 ab 22.11.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

wir befinden uns in der Warnstufe 2,

das bedeutet:

  • im gesamten Schulgebäude und im Unterricht besteht Maskenpflicht.
  • im Freien entfällt die Maskenpflicht, es ist auf Abstand zu achten.
  • Musik- und Sportunterricht im Innenraum mit Maske.
  • Musik- und Sportunterricht im Außenbereich ohne Maske und Abstand.
  • Schwimmunterricht wird, auf Grund der Hygieneverordnung des Schwimmbades, nicht stattfinden können. Soweit möglich findet der Schwimmunterricht als Sportunterricht im Freien oder im Stadion statt, alternativ Fachunterricht im Klassenraum.

Zur Testung:

  • Es werden zwei Testungen pro Woche verpflichtend durchgeführt. Geimpfte und Genesene müssen nicht testen.
  • Im Schulzentrum wird bis zu den Weihnachtsferien montags und mittwochs getestet.
  • Nach den Weihnachtsferien, mindestens bis zum 14.01.2021, wird jeweils dienstags und donnerstags getestet.
  • Alle Schülerinnen und Schüler, die an den Testtagen nicht in der Schule waren, müssen sich am jeweils auf den Test folgenden Tag nachtesten lassen. Im Gymnasium ab 7:30 – 7:50 Uhr in B 26.

Vorgehensweise bei Infektionen:

Positiver Schnelltest:

  • Der Schüler oder die Schülerin werden ins Sekretariat gebracht und von dort die Eltern informiert.
  • Die Eltern erhalten direkt ein Schreiben, mit dem sie zum POC- und PCR-Test gehen müssen.
  • Über die Ergebnisse ist die Schule umgehend zu informieren.
  • Bei einem positiven PCR-Test geht eine Information an das Gesundheitsamt, das alles Weitere veranlasst.
  • Über den Klassenleiter erhält zunächst der Elternsprecher die Information, welche Vorgehensweise durch das Gesundheitsamt angeordnet wird. In der Regel ist das bei einem Fall pro Klasse 5 Tage Maskenpflicht und 5 Tage tägliche Testung. Bei mehreren Fällen in einer Klasse folgen weitere Maßnahmen auf Anweisung des Gesundheitsamts.

Weitere Informationen: