Lockerung der Maskenpflicht

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
aus dem geänderten Hygieneplan gehen folgende Lockerungen der Maskenpflicht ab Montag, 21.06.21 hervor:

Ab Montag, 21.06.21 gilt bei einer Inzidenz unter 35 (7-Tages-Inzidenzwert an drei aufeinander folgenden Tagen):

  • Die Maskenpflicht gilt für alle Personen im gesamten Schulgebäude, bis der Platz im Klassenraum, im Lehrerzimmer oder im Büro erreicht ist. Im Freien und während des Unterrichts am Platz besteht keine Verpflichtung, eine Maske zu tragen.
  • Der naturwissenschaftlichtechnische/fachpraktische Unterricht kann wieder regulär durchgeführt werden.
  • Der Sportunterricht kann im Freien ohne Maske und ohne Abstand stattfinden. Mannschaftssportarten in Klassenstärke, auch mit Kontakt, sind zulässig. In Innenräumen sind sowohl Individualals auch Mannschaftssportarten mit Kontakt und ohne Maske zulässig.
  • Pausenverkauf/Mensabetrieb: Es muss gewährleistet sein, dass das Abstandsgebot von 1,5 m zwischen Schülerinnen und Schülern der verschiedenen Klassen bzw. Kurse eingehalten wird. Schülerinnen und Schüler aus einer Klasse bzw. einem Kurs können ohne Maske und Abstand am Tisch sitzen. Grundsätzlich ist aber immer der maximal mögliche Abstand einzuhalten.

Steigt die 7-Tages-Inzidenz auf über 35 an, werden diese Lockerungen wieder aufgehoben. Wir informieren hierzu dann erneut.

Die Ausnahmen von der Maskenpflicht finden Sie im neuen Hygieneplan.

Die sonstigen Hygiene- und Abstandsregeln gelten weiterhin, auch für Genesene und Geimpfte. Auch die Teststrategie wird beibehalten.

Download: Aktualisierter Hygieneplan ab 21.06.21

Die Schulleitung