Corona | Allgemeine weitgehende Einschränkungen

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

für den Bereich der Schulen gilt, dass ab Montag, 2. November 2020, landesweit die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Schutzbedeckung an allen weiterführenden Schulen auch im Unterricht gilt. Die Maskenpflicht gilt für die Zeitdauer der allgemeinen weitgehenden Einschränkungen, also bis zum 30. November 2020.

Das Tragen der Mund-Nasen-Schutzbedeckung ist ein wirksames Mittel, um sein Gegenüber vor Infektionen zu schützen und damit die Ausbreitung der Pandemie einzudämmen. Bedingung dafür ist, dass die Mund-Nasen-Schutzbedeckung ordnungsgemäß getragen wird.

Auch für den Sportunterricht an weiterführenden Schulen gelten Sonderregelungen: Grundsatz ist, dass Sportunterricht im Freien weiterhin regulär ohne Maske, aber mit Abstand stattfinden kann. Regulärer sportpraktischer Unterricht in Innenräumen kann nicht mit Maske stattfinden. Bitte deshalb für den Sportunterricht im Freien warme Sportkleidung und Turnschuhe für draußen mitbringen.

Die Regeln im Überblick:

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