Nutzungsbedingungen Schulsysteme

Allgemeines

Die IT-Infrastruktur der Schule und das Internet können als Lehr- und Lernmittel genutzt werden. Dadurch ergeben sich vielfältige Möglichkeiten, pädagogisch wertvolle Informationen abzurufen. Gleichzeitig besteht jedoch die Gefahr, dass Schülerinnen und Schüler Zugriff auf Inhalte erlangen, die ihnen nicht zur Verfügung stehen sollten.

Weiterhin ermöglicht das Internet den Schülerinnen und Schülern, eigene Inhalte weltweit zu verbreiten. Aus diesem Grund gilt für das Gymnasium im Alfred Grosser Schulzentrum folgende Nutzungsordnung für die IT-Infrastruktur und des Internets durch Schülerinnen und Schüler innerhalb und außerhalb des Unterrichts zu unterrichtlichen Zwecken.

Regeln für jede Nutzung

  1. Schutz der Geräte

Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den vorhandenen Instruktionen zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der aufsichtführenden Lehrkraft zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. Bei Schülerinnen und Schülern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, hängt die deliktische Verantwortlichkeit von der für die Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderlichen Einsicht ab (§ 823 Abs. 3 BGB). Elektronische Geräte sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet; deshalb sind während der Nutzung der Schulcomputer Essen und Trinken strikt verboten. In den Fachräumen, die mit Hardware ausgestattet sind, sind Getränke und Lebensmittel so aufzubewahren, dass sie die Geräte nicht beschädigen oder verschmutzen.

  1. Anmeldung an den Computern

Die Nutzung der schuleigenen PCs und des Internets ist ohne individuelle Authentifizierung möglich. Zur Nutzung bestimmter Dienste (z. B. Lernplattform) ist eine Anmeldung mit Benutzernamen und Passwort erforderlich. Nach Beendigung der Nutzung hat sich die Schülerin oder der Schüler am PC bzw. beim benutzten Dienst abzumelden. Für Handlungen im Rahmen der schulischen Internetnutzung sind die jeweiligen Schülerinnen und Schüler verantwortlich. Prinzipiell müssen alle Passwörter streng vertraulich behandelt werden. Das Arbeiten unter einem fremden Passwort ist verboten. Wer vermutet, dass sein Passwort anderen Personen bekannt geworden ist, ist verpflichtet, dieses zu ändern.

  1. Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation

Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerks sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind streng untersagt. Dies gilt nicht, wenn Veränderungen auf Anordnung des Systembetreuers durchgeführt werden oder wenn temporäre Veränderungen im Rahmen des Unterrichts explizit vorgesehen sind. Fremdgeräte (z.B. Peripheriegeräte wie externe Datenspeicher, private Notebooks, Smartphones etc.) dürfen nur mit Zustimmung des Systembetreuers, einer Lehrkraft oder aufsichtführenden Person am PC oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden großer Dateien (etwa Filme) aus dem Internet ist zu vermeiden. Sollte ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in seinem Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule berechtigt, diese Daten zu löschen.

  1. Verbotene Nutzungen

Die gesetzlichen Bestimmungen − insbesondere des Strafrechts, des Urheberrechts und des Jugendschutzrechts − sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen

oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen. Verboten ist z.B. auch die Nutzung von Online-Tauschbörsen, von Darknet-Clients oder Hosting- und Streamingplattformen sowie Diensten, durch deren Nutzung unverhältnismäßig große Datenmengen anfallen.

  1. Protokollierung des Datenverkehrs

Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Deshalb werden die Nutzungsaktivitäten zugangsbezogen protokolliert und gemäß der aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen – solange vom Gesetzgeber vorgesehen – aufbewahrt. Im Verdachtsfall werden die gespeicherten Protokolldaten ausgewertet und im Fall der missbräuchlichen Nutzung des Zugangs personenbezogen an Strafverfolgungsbehörden übermittelt. Die Auswertung erfolgt durch die von der Schulleitung schriftlich bestimmten Personen im Vier-Augen-Prinzip und wird schriftlich dokumentiert.

  1. Nutzung von Informationen aus dem Internet

Die Nutzung der IT-Infrastruktur und des Internets ist nur im Unterricht und außerhalb des Unterrichts zu unterrichtlichen Zwecken zulässig. Die Nutzung der IT-Infrastruktur und des Internets zu privaten Zwecken ist nicht gestattet. Als schulisch ist ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht. Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der Schule zulässig. Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich. Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden. Beim Herunterladen wie bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.

  1. Verbreiten von Informationen im Internet

Werden Informationen im bzw. über das Internet verbreitet, geschieht das unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen. Die Veröffentlichung von Internetseiten der Schule bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung. Für fremde Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu beachten. So dürfen beispielsweise digitalisierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit Zustimmung des Rechteinhabers auf eigenen Internetseiten verwandt oder über das Internet verbreitet werden. Der Urheber ist zu nennen, wenn dieser es wünscht. Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Daten von Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten dürfen auf den Internetseiten der Schule nur veröffentlicht werden, wenn die Betroffenen wirksam eingewilligt haben. Die Schülerinnen und Schüler werden auf die Gefahren hingewiesen, die mit der Verbreitung persönlicher Daten im Internet einhergehen. Weiterhin wird auf einen verantwortungsbewussten Umgang der Schülerinnen und Schüler mit persönlichen Daten hingewirkt.

  1. Nutzung von Privatgeräten im Schulnetz

Es besteht die Möglichkeit, über einen temporären und/oder volumenbeschränkten Zugang, Privatgeräte (Notebooks, Tablets, Smartphones etc.) unter Beachtung der Nutzungsordnung für mobile Hardware sowie der Hausordnung im eigens dafür vorgesehenen Drahtlosnetzwerk (WLAN) der Schule anzumelden.

Für den Schutz des Systems, mit dem die Schülerin bzw. der Schüler auf das WLAN des Gymnasiums Im Alfred Grosser Schulzentrum zugreift, u.a. durch Personal-Firewalls und einen aktuellen Virenscanner, ist sie bzw. er selbst verantwortlich. Die Weitergabe der WLAN-Zugangsdaten an Dritte ist strengstens untersagt! Die Nutzung des WLAN-Zugangs ist ausschließlich der Schülerin/dem Schüler mit den individuell zugewiesenen Zugangsdaten vorbehalten. Wird der Zugang zum WLAN durch eine für alle Schülerinnen und Schüler einheitliche Zugangskennung sowie ein Zugangspasswort ermöglicht, sind diese Daten vor Dritten geheim zu halten. Ein Verstoß gegen diese Auflagen führt zur sofortigen und dauerhaften Sperrung des WLAN-Zugangs des Gymnasiums Im Alfred Grosser Schulzentrum für die Schülerin/den Schüler. Selbstverständlich gelten auch bei der Benutzung von Privatgeräten alle relevanten Aspekte unter B.3, B.4, B.5, B.6 und B.7.

Zuständigkeiten

Die Schülerinnen und Schüler haben das Internet verantwortungsbewusst zu nutzen. Sie dürfen bei der Nutzung der IT-Infrastruktur und des Internets nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Sie haben die Regelungen der Nutzungsordnung einzuhalten.

Schlussvorschriften

Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft. Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Nutzerbelehrung durch die Klassenleiter/innen und Kursleiter/innen statt, die von ihnen protokolliert wird. Nutzer/innen, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, verbreiten oder anderweitig gegen aktuell geltendes nationales und/oder internationales Recht verstoßen, können strafrechtlich sowie zivilrechtlich belangt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.

Pete Allmann

(Schulleiter)