Busverkehr

Aufgrund häufiger Änderungen und des großen Umfangs stellt das Alfred-Grosser-Schulzentrum Bad Bergzabern selbst keine Busfahrpläne mehr ins Internet.

 

Bussteigplan

Was macht der AK Bus und Verkehr?

Der AK – Bus und Verkehr befasst sich im weitesten Sinne mit den Problemen auf dem Schulweg und insbesondere mit dem Schülertransport. In der Vergangenheit wurde u. a. die Einrichtung der Fußgängerampel an der Weinstraße erreicht.
Seit dem Frühjahr 2017 gibt es zwei Hol- und Bringzonen:

Der Parkplatz Ecke Pestalozzi-Straße / Friedrich-Ebert-Straße (Schwimmbad) und der Parkplatz oberhalb der Pestalozzistraße / Theodor-Heuss-Straße (am Verkehrsübungsplatz).

Der Arbeitskreis versteht sich auch als Nahtstelle zwischen Kreisverwaltung, Busunternehmen, Schülervertretern und regionalem Verkehrsbetrieb, bei Unregelmäßigkeiten in der Beförderung.
Die Ausbildung von Busbegleitern (Schüler/innen) ist seit 2007 im Schulzentrum etabliert, vom Arbeitskreis initiiert und unterstützt.

Liebe Eltern,

An wen wende ich mich …

…bei Problemen rund um den Bustransport wie z. B. Verspätung, Überfüllung etc.:

Bitte wenden Sie sich an den Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN)

Kontaktformular: https://www.vrn.de/service/kontakt/beschwerde/index.html

 
…wenn etwas im Bus vergessen wurde:

– Queichtaler Nahverkehrsgesellschaft (QNV):

Münchweiler 06395-910 110

Annweiler 06346-9595 30

– Bei Rheinpfalzbus: 0621-685978-55

 

…Wünsche, Fragen und Anregungen

– direkt an den Arbeitskreis ()

Mit freundlichen Grüßen

Der AK Bus und Verkehr

Informationen zum Schülertransport

Liebe Eltern,

wir, der Arbeitskreis ‚Bus und Verkehr‘, bestehend aus interessierten Eltern, Lehrern und Schülervertretern des Alfred-Grosser-Schulzentrums sowie der Grundschule und der BBS Bad Bergzabern, setzen uns für eine sichere und reibungslose Beförderung der Schüler ein.

In den Schulbussen treten immer wieder Probleme auf, die den Fahrtverlauf beeinträchtigen und damit die Sicherheit der Insassen gefährden, wie z.B.:

  • lautes Geschrei und Raufereien zwischen einzelnen Schülern
  • Herumlaufen im Bus während der Fahrt
  • Auf- und Abspringen in den Sitzen oder im Gang
  • mutwillige Beschädigungen innerhalb der Busse
  • eigenmächtiges Öffnen oder Offenhalten der hinteren Bustüren
  • Missachtung aller Anweisungen der Busfahrer bzw. im Bus geltenden Regeln

Gemeinsam mit Vertretern von Busunternehmen sowie dem zuständigen ÖPNV-Referenten der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße haben wir deshalb am runden Tisch nach Möglichkeiten gesucht, diese Missstände zu beseitigen. Verschiedene Lösungswege wurden erörtert, um dem offensichtlichen Mangel an Disziplin einzelner Schüler zu begegnen.

Damit die Sicherheit der Kinder nicht mehr gefährdet wird, wurde schnell klar, dass die Busfahrer eine Möglichkeit brauchen, um Kinder, die immer wieder durch gefährliches Verhalten auffallen, schnell und effektiv zur Ruhe zu bringen.

Folgendes wird nach einer Pilotphase von zwei Wochen – in Absprache mit Busunternehmen und dem ÖPNV-Referenten der Kreisverwaltung SÜW – eingeführt:

  1. Alle Schüler müssen ihren Fahrausweis beim Einsteigen in den Bus vorzeigen, damit der Busfahrer eine Chance hat, die Namen der Kinder kennenzulernen.Bei
  2. Fehlverhalten der Schüler wird der Busfahrer, nach entsprechender Ermahnung des/der Betroffenen, Meldung bei der Kreisverwaltung SÜW machen, die wiederum die entsprechenden Lehrer informiert.
  3. Bei wiederholter Meldung werden Sie als Eltern durch die Schule und/oder die Kreisverwaltung informiert.

Sollten Sie von den Lehrern eine solche Information über gefährliches Verhalten Ihres Kindes erhalten, bitten wir Sie, Ihr Kind für die Gefahren, die mit seinem Fehlverhalten einhergehen, zu sensibilisieren und ggf. Konsequenzen zu ergreifen.

Mit dieser Vorgehensweise hoffen wir, den Kindern deutlich vor Augen führen zu können, dass ungebührliches Verhalten erkannt und möglicherweise durch die Lehrer bzw. Eltern geahndet wird. Zur Information haben wir Ihnen im Anhang einen Auszug aus der Tarif-Info 1/2014 des VRN angehängt (§4 Verhalten der Fahrgäste).

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung in dieser wichtigen Angelegenheit und hoffen, der derzeit unbefriedigenden Lage gemeinsam Herr zu werden.

Mit freundlichen Grüßen

AK Bus und Verkehr

Beförderungsbedingungen

Verhalten der Fahrgäste

  • Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen, Betriebseinrichtungen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen erfordert.
  • Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen.
  • Fahrgästen ist insbesondere untersagt,
  1. sich während der Fahrt mit dem Fahrzeugführer zu unterhalten,
  2. die Türen während der Fahrt und außerhalbder Haltestellen eigenmächtig zu öffnen,
  3. Gegenstände aus den Fahrzeugen zu werfen oder hinausragen zu lassen,
  4. während der Fahrt auf- und abzuspringen,
  5. ein als besetzt bezeichnetes Fahrzeug zu betreten,
  6. die Benutzbarkeit der Betriebsanlagen,Betriebseinrichtungen und Fahrzeuge, insbesondereder Durchgänge und der Ein- und Ausstiege, zu beeinträchtigen,
  7. Tonwiedergabegeräte, Rundfunkgeräte, Fernsehgeräte, Musikinstrumente oder lärmerzeugende Gegenstände zu benutzen,
  8. Mobiltelefone in Bereichen zu benutzen, in denen dies z. B. mittels Piktogramm untersagt ist,
  9. den besonderen Bahnkörper außerhalb der Übergänge zu betreten und zu überqueren sowie Tunnelstrecken außerhalb der Bahnsteige zu betreten,
  10. im Bereich von Bahnhöfen, Haltestellen sowie in Fahrzeugen Rad, Rollschuh und Skateboard zu fahren.
  • Die Fahrgäste dürfen die Fahrzeuge nur an den Haltestellen betreten und verlassen; Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Personals. Soweit besonders gekennzeichnete Eingänge oder Ausgänge vorhanden sind, sind diese beim Betreten bzw. Verlassen der Fahrzeuge zu benutzen. Es ist zügig ein- und auszusteigen sowie in das Wageninnere aufzurücken. Wird die bevorstehende Abfahrt angekündigt oder schließt sich die Tür, darf das Fahrzeug nicht mehr betreten oder verlassen werden
  • Jeder Fahrgast ist verpflichtet, sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen.

Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt den Begleitern. Sie haben insbesondere zur Sicherheit der Kinder dafür zu sorgen, dass die Kinder nicht auf den Sitzplätzen knien oder stehen.

Verletzt ein Fahrgast trotz Ermahnung die ihm obliegenden Pflichten nach den Absätzen (1) bis (5), so kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden.

Downloads

Elternbrief_Schulerbefoerderung-Bus_Winter_12 2017

Stellplan_BBZ_24.04.2017