Verhalten bei Verdacht einer Infektion einer Schülerin bzw. eines Schülers

Liebe Eltern und Sorgeberechtigten, liebe KollegInnen, liebe SchülerInnen!

Grundlegend gilt, dass die Gesundheitsämter über Quarantänemaßnahmen entscheiden. Die Schulen orientieren sich nur an den Vorgaben des RKI. Konkrete Empfehlungen und Maßnahmen durch die Schulen sind nicht vorgesehen. Dies ist Aufgabe von medizinischem Fachpersonal! Auch die Angaben des RKI, die unten zu finden sind, sind nur eine allgemeine Information und im konkreten Fall ohne Gewähr!

Sollten sich Schülerinnen und Schüler ohne konkrete Anweisung in Quarantäne begeben, dann wird dies als Entschuldigungsgrund von der Schule akzeptiert. Auch bei einer solchen Quarantäne sollte jedoch unbedingt und zeitnah die Information an das Sekretariat erfolgen.

Die Kontaktpersonen sind nach Vorgaben in drei Kategorien zu unterteilen.

  • Die Kategorie III betrifft nur medizinisches Fachpersonal und ist deshalb für die Schule nicht unmittelbar von Belang.
  • Bei Kategorie II ist nur von einem geringen Infektionsrisiko auszugehen. Hier gibt es nur eine Empfehlung zur Reduktion von Kontakten. Diese ist seit dem 2. November generell geboten, weitere Maßnahmen durch das Gesundheitsamt sind nicht vorgesehen.
  • Somit ist nur Kategorie I der Kontaktpersonen für Entscheidungen, die den Schulbesuch betreffen, relevant.

Diese betrifft zwei Situationen, die folgendermaßen beschrieben werden:

Situation A

  • Enger Kontakt mit einem Infizierten, bei dem weniger als 1,5 m Abstand bestand.

Situation B

  • Ein Kontakt in einem Raum, in dem trotz eines größeren Abstands eine hohe Konzentration von infektiösen Aerosolen vorzufinden war
  • Dies gilt vor allem für schlecht durchlüftete Räume (es sollte also in der Schule in der Regel nicht vorkommen)

Es gibt einige Beispielkonstellationen für diese zwei Situationen, die Kontaktpersonen der Kategorie I betreffen:

  • Personen mit kumulativ mindestens 15-minütigem Gesichts- (“face-to-face”) Kontakt mit einem Quellfall, z.B. im Rahmen eines Gesprächs. Dazu gehören z.B. Personen aus demselben Haushalt (A)
  • Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten, insbesondere zu respiratorischen Sekreten eines Quellfalls, wie z.B. Küssen, Anhusten, Anniesen, Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund Beatmung, etc. (A)
  • Personen, die nach Risikobewertung durch das Gesundheitsamt mit hoher Wahrscheinlichkeit einer hohen Konzentration von infektiösem Aerosol im Raum ausgesetzt waren (z.B. Feiern, gemeinsames Singen oder Sporttreiben in Innenräumen ohne adäquate Lüftung) (B)
  • Optional (Entscheidung des Gesundheitsamtes): Personen in relativ beengter Raumsituation oder schwer zu überblickender Kontaktsituation mit dem bestätigten COVID-19-Fall (z.B. Schulklassen, Gruppenveranstaltungen), unabhängig von der individuellen Risikoermittlung (A, B)
  • Medizinisches Personal in einem Raum mit Kontakt zum Quellfall z.B. im Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung (≤ 1,5 m) ohne adäquate Schutzausrüstung (A)
  • Medizinisches Personal in einem Raum mit hoher Konzentration infektiöser Aerosole (z.B. Intubation oder Bronchoskopie) ohne adäquate Schutzausrüstung (B)