Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
die nachfolgenden Informationen richten sich ausschließlich an die Eltern, deren Kinder ab dem 4. Mai bzw. ab dem 11. Mai wieder im Präsenzunterricht beschult werden, sowie an die entsprechenden Schülerinnen und Schüler selber. Diese werden am ersten Schultag ausführlich über die wesentlichen Besonderheiten der Zeit bis zu den Sommerferien unterrichtet.
- Ab dem 4. Mai bzw. 11. Mai werden die Klassenstufen 10 sowie die MSS 11 und 12 wieder in der Schule unterrichtet. Um die Lerngruppen in der Regel auf eine maximale Größe von 15 Teilnehmern zu reduzieren, sind die Schülerinnen und Schüler zumeist nach dem Alphabet in zwei Gruppen je Lerngruppe aufgeteilt. Die Gruppe, die in der ungeraden Kalenderwoche unterrichtet wird fängt also am 4. Mai an, die anderen Schüler erst eine Woche später. Diese Schüler der geraden Kalenderwochen dürfen nicht am Präsenzunterricht der anderen teilnehmen. Sind die Schülerinnen und Schüler der MSS in einem Kurs, der nicht geteilt werden muss, besuchen sie in jeder Woche den Präsenzunterricht:
Aufteilung Klassenstufe 10
Achtung, die Dateien der MSS wurden aktualisiert, siehe Beitrag weiter oben! - Nach einer Woche im Präsenzunterricht wechseln die Schülerinnen und Schüler dann mit denen im digitalen Unterricht zuhause. Es gilt für alle Schülerinnen und Schüler der reguläre Stundenplan.
- Schülerinnen und Schüler mit risikoerhöhender Vorerkrankung sowie derjenigen, die in häuslicher Gemeinschaft mit Personen aus einer Risikogruppe leben, sollen sich bitte bei den Klassen- bzw. Stammkursleitern melden. Sie sollen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Es wird ihnen keine Benachteiligung daraus entstehen.
- Die Teilnahme am digitalen Unterricht ist weiterhin für alle stets verpflichtend. Dieser Unterricht wird nun auch zur Notenfindung hinzugezogen. Schülerinnen und Schüler, die nicht über eine digitale Ausstattung zuhause verfügen, die diese Teilnahme grundlegend ermöglicht, melden sich bitte bei der Schulleitung.
- Sollte ein Kind erste Anzeichen einer Erkältung zeigen, so muss es zuhause bleiben und es muss unbedingt geklärt werden, ob eine Gefährdung für andere vorliegt. Bei einem bestehenden Verdacht einer Erkältung ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände verboten, es besteht für die Schule ein Betreuungsverbot. Der Verdacht einer Corona-Infektion muss durch einen Arzt ausgeschlossen werden.
- Es besteht im Gebäude und auf dem Gelände grundsätzlich Maskenpflicht. Im Unterricht ist es Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern freigestellt, eine Maske zu nutzen.
- Schüler sollen nicht unnötig früh vor der ersten Stunde zum Unterricht erscheinen, nach der letzten Unterrichtsstunde sollen sie zügig das Gebäude auf den vorgegebenen Wegen verlassen.
- Alle aufgrund der Hygieneverordnung geänderten Vorgaben der Schule sind unbedingt einzuhalten. So sind etwa überall die allgemeinen Abstandsregeln von 1,5 m zu beachten. Eine Missachtung der Regeln entspricht denen der Gefährdung anderer Personen und der Ordnung in der Schule und kann letztendlich auch zum Ausschluss führen (Verfahren wie §95-98 ÜschO)!
- Die Wegführung ist auf dem Schulgelände und vor allem im Schulgebäude geregelt. Diese müssen genau eingehalten werden. Wichtig ist zügiges, gleichmäßiges Gehen zu den Unterrichtsräumen. Im Gebäude in den Gängen herrscht weitgehend Rechtsverkehr.
- Zur zeitlichen Entzerrung der Schülergänge werden die Pausen verschoben:
- Klassenstufe 10 – 9:20 Uhr bis 9:40 Uhr, 11:10 Uhr bis 11:25 Uhr
- MSS 11 – 9:25 Uhr bis 9:45 Uhr, 11:15 Uhr bis 11:30 Uhr
- MSS 12 – 9:30 Uhr bis 9:50 Uhr, 11:20 Uhr bis 11:35 Uhr
Es gibt keine weiteren Klingelzeichen! Die Schüler müssen selbstständig darauf achten, dass sie zeitig nach den Pausen in den Unterricht kommen!
- Schüler dürfen sich auch in Freistunden nicht frei bewegen, d.h. sie müssen in einem verabredeten Raum bleiben. Dies kann auch ein Teil des Schulhofs sein. Bewegungen zwischen den Lernorten während der Unterrichtszeit sind nicht zulässig.
- Handyordnung entfällt in der bisherigen Form, dennoch dürfen elektronische Geräte aller Art nicht den Unterricht stören. Die Nutzung ist auf das Nötigste zu reduzieren.
- Schüler dürfen weiterhin eigene elektronische Geräte für den Unterricht mitbringen. Diese sollten möglichst aufgeladen sein!
- Erst nach einer angemessenen Zeit des Präsenzunterrichts sollen Leistungsnachweise erfolgen, diese können ab dem 4. Mai 2020 dann für die Klassen- bzw. Jahrgangsstufen 10 bis 12 auch im digitalen Unterricht erfolgen. Bei uns dürfen jedoch erst ab dem 18. Mai 2020 Leistungsnachweise im Präsenzunterricht erbracht werden. Die genauen Verfahren werden den Schülern am ersten Schultag erläutert. Der aktuelle Kursarbeitsplan für die MSS ist hier zum Download verfügbar.
- Sportunterricht findet für die Klassenstufen 10 bis 12 nicht statt.
- Außerunterrichtliche Veranstaltungen, Exkursionen, AGs, Praktika etc. entfallen bis zu den Sommerferien ersatzlos.
- Kantine und Kiosk bleiben bis auf Weiteres geschlossen.