Realschule plus und Fachoberschule

Osterferien 25.03.-02.04.2024

GOS Unterrichtsfrei 15.03. und 18.03.2024

 

 

 

 

 

 

 

Termine der nächsten 7 Tage

< 2020 >
März
MDMDFSSo
      1
23456
  • Den ganzen Tag
    6. March 2020-6. March 2020

  • 07:55 -13:00
    6. March 2020

78
9
  • 07:55 -10:30
    9. March 2020

1011
  • 07:55 -10:30
    11. March 2020

  • 10:30 -13:00
    11. March 2020

12
  • Den ganzen Tag
    12. March 2020

  • Den ganzen Tag
    12. March 2020

    Streuobstwiese Kurpark

  • 15:30 -17:30
    12. March 2020

13
  • Den ganzen Tag
    13. March 2020

  • 13:30 -16:00
    13. March 2020

1415
16
  • Den ganzen Tag
    16. March 2020-20. March 2020

17
  • Den ganzen Tag
    17. March 2020-20. March 2020

  • 07:55 -10:30
    17. March 2020

  • 18:00 -20:00
    17. March 2020

18
  • Den ganzen Tag
    18. March 2020-19. March 2020

  • Den ganzen Tag
    18. March 2020-19. March 2020

  • Den ganzen Tag
    18. March 2020-20. March 2020

  • 07:55 -09:25
    18. March 2020

19202122
23
  • 13:05 -15:30
    23. March 2020

2425
  • Den ganzen Tag
    25. March 2020-27. March 2020

26
  • Den ganzen Tag
    26. March 2020-27. March 2020

  • Den ganzen Tag
    26. March 2020

  • 10:30 -13:00
    26. March 2020

27
  • Den ganzen Tag
    27. March 2020

  • Den ganzen Tag
    27. March 2020-27. March 2020

2829
30
  • Den ganzen Tag
    30. March 2020-1. April 2020

  • Den ganzen Tag
    30. March 2020-3. April 2020

  • 10:30 -13:00
    30. March 2020

31
  • Den ganzen Tag
    31. March 2020-1. April 2020

  • Den ganzen Tag
    31. March 2020-3. April 2020

  • 08:00 -14:00
    31. March 2020

    Landau – Klingenmünster

     
< 2020 >
März
MDMDFSSo
      1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30
  • Den ganzen Tag
    30. March 2020-1. April 2020

  • Den ganzen Tag
    30. March 2020-3. April 2020

  • 10:30 -13:00
    30. March 2020

31
  • Den ganzen Tag
    31. March 2020-1. April 2020

  • Den ganzen Tag
    31. March 2020-3. April 2020

  • 08:00 -14:00
    31. March 2020

    Landau – Klingenmünster

     

Ordnung zur Nutzung von Handys, Smartphones u.a.

Ordnung zur Nutzung von Handys, Smartphones und anderer mobiler elektronischer Geräte

§1   Handys, Smartphones und andere mobile elektronische Geräte sind in der Zeit von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr im gesamten Schulgebäude mit Ausnahme des Foyers auszuschalten und nicht sichtbar zu verstauen.

§2   Ausnahmen von §1 gelten, wenn diese Geräte im Schulunterricht eingesetzt werden, und in begründeten Ausnahmefällen nach Rücksprache und mit Genehmigung einer für die Schülerin oder den Schüler zuständigen Lehrkraft.

§3   Regelung für die FOS: Unbeschadet der Regelung in §1 ist den Schülerinnen und Schülern der FOS die Nutzung der Geräte ausschließlich in den FOS-Räumen gestattet.

§4   Verstößt eine Schülerin/ein Schüler gegen §1, wird das Gerät durch die zuständige Lehrkraft eingezogen und kann am Ende des Unterrichtstages der betroffenen Schülerin oder des betroffenen Schülers im Sekretariat abgeholt werden. Die Lehrkraft und Sekretariatskräfte haften für Verlust und Beschädigung des abgegebenen Geräts nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§5   Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, keine jugendgefährdenden Bilder, Videos oder Texte auf Handys, Smartphones und anderen mobile elektronische Geräte zu laden, solche weiter zu senden oder sonst wie zu verbreiten.

§6   Das heimliche Fotografieren und Filmen sowie Tonmitschnitte verstoßen gegen geltendes Recht. Das Einstellen solcher illegaler Aufnahmen in das Internet stellt zudem einen Straftatbestand gemäß §201a des Strafgesetzbuches dar und kann strafrechtlich wie zivilrechtlich verfolgt werden.

§7   Bei Verstößen gegen diese Ordnung kann die Lehrkraft oder die Schulleitung erzieherische Einwirkungen nach §96 oder Ordnungsmaßnahmen nach §97 ÜSchO einleiten. Insbesondere werden die Eltern/Erziehungsberechtigte informiert. In besonders schweren Fällen kann auch ein Schulausschluss ausgesprochen werden. Besteht ein besonders schwerer Fall, leitet die Schulleitung alle erforderlichen Schritte ein. Insbesondere informiert sie die Eltern, die Polizei und sonstige Behörden (z.B. Jugendamt). Sie empfiehlt der Polizei die Durchsuchung des Geräts nach jugendgefährdenden Inhalten.

§8   Bei Leistungsüberprüfungen müssen Handys, Smartphones und andere mobile elektronische Geräte auf dem Lehrerpult abgelegt werden. Das Beisichführen nicht abgelegter Geräte wird als Täuschungsversuch gewertet.