Realschule plus und Fachoberschule

Osterferien 25.03.-02.04.2024

GOS Unterrichtsfrei 15.03. und 18.03.2024

 

 

 

 

 

 

 

Termine der nächsten 7 Tage

< 2020 >
Oktober
MDMDFSSo
   1
  • Den ganzen Tag
    1. October 2020-2. October 2020

2
  • Den ganzen Tag
    2. October 2020-2. October 2020

34
56
  • Den ganzen Tag
    6. October 2020

    YFI, YVO, YOE

  • 07:00 -17:00
    6. October 2020

    Technoseum/Planetarium Mannheim

    WAL

  • 15:30 -16:30
    6. October 2020

7891011
12
  • Den ganzen Tag
    12. October 2020-23. October 2020

13
  • Den ganzen Tag
    13. October 2020-23. October 2020

14
  • Den ganzen Tag
    14. October 2020-23. October 2020

15
  • Den ganzen Tag
    15. October 2020-23. October 2020

16
  • Den ganzen Tag
    16. October 2020-23. October 2020

17
  • Den ganzen Tag
    17. October 2020-23. October 2020

18
  • Den ganzen Tag
    18. October 2020-23. October 2020

19
  • Den ganzen Tag
    19. October 2020-23. October 2020

20
  • Den ganzen Tag
    20. October 2020-23. October 2020

21
  • Den ganzen Tag
    21. October 2020-23. October 2020

22
  • Den ganzen Tag
    22. October 2020-23. October 2020

23
  • Den ganzen Tag
    23. October 2020-23. October 2020

2425
262728
  • Den ganzen Tag
    28. October 2020-30. October 2020

  • 08:00 -15:00
    28. October 2020

    Gedenkstätte St. Germanshof

    JUN, WSB, MAR

29
  • Den ganzen Tag
    29. October 2020-30. October 2020

  • 15:30 -17:00
    29. October 2020

    Bibliothek

30
  • Den ganzen Tag
    30. October 2020-30. October 2020

  • Den ganzen Tag
    30. October 2020

  • 12:15 -13:30
    30. October 2020

31 
< 2020 >
Oktober
MDMDFSSo
   1
  • Den ganzen Tag
    1. October 2020-2. October 2020

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  • Den ganzen Tag
    2. October 2020-2. October 2020

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  • Den ganzen Tag
    6. October 2020

    YFI, YVO, YOE

  • 07:00 -17:00
    6. October 2020

    Technoseum/Planetarium Mannheim

    WAL

  • 15:30 -16:30
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Ordnung zur Nutzung von Handys, Smartphones u.a.

Ordnung zur Nutzung von Handys, Smartphones und anderer mobiler elektronischer Geräte

§1   Handys, Smartphones und andere mobile elektronische Geräte sind in der Zeit von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr im gesamten Schulgebäude mit Ausnahme des Foyers auszuschalten und nicht sichtbar zu verstauen.

§2   Ausnahmen von §1 gelten, wenn diese Geräte im Schulunterricht eingesetzt werden, und in begründeten Ausnahmefällen nach Rücksprache und mit Genehmigung einer für die Schülerin oder den Schüler zuständigen Lehrkraft.

§3   Regelung für die FOS: Unbeschadet der Regelung in §1 ist den Schülerinnen und Schülern der FOS die Nutzung der Geräte ausschließlich in den FOS-Räumen gestattet.

§4   Verstößt eine Schülerin/ein Schüler gegen §1, wird das Gerät durch die zuständige Lehrkraft eingezogen und kann am Ende des Unterrichtstages der betroffenen Schülerin oder des betroffenen Schülers im Sekretariat abgeholt werden. Die Lehrkraft und Sekretariatskräfte haften für Verlust und Beschädigung des abgegebenen Geräts nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§5   Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, keine jugendgefährdenden Bilder, Videos oder Texte auf Handys, Smartphones und anderen mobile elektronische Geräte zu laden, solche weiter zu senden oder sonst wie zu verbreiten.

§6   Das heimliche Fotografieren und Filmen sowie Tonmitschnitte verstoßen gegen geltendes Recht. Das Einstellen solcher illegaler Aufnahmen in das Internet stellt zudem einen Straftatbestand gemäß §201a des Strafgesetzbuches dar und kann strafrechtlich wie zivilrechtlich verfolgt werden.

§7   Bei Verstößen gegen diese Ordnung kann die Lehrkraft oder die Schulleitung erzieherische Einwirkungen nach §96 oder Ordnungsmaßnahmen nach §97 ÜSchO einleiten. Insbesondere werden die Eltern/Erziehungsberechtigte informiert. In besonders schweren Fällen kann auch ein Schulausschluss ausgesprochen werden. Besteht ein besonders schwerer Fall, leitet die Schulleitung alle erforderlichen Schritte ein. Insbesondere informiert sie die Eltern, die Polizei und sonstige Behörden (z.B. Jugendamt). Sie empfiehlt der Polizei die Durchsuchung des Geräts nach jugendgefährdenden Inhalten.

§8   Bei Leistungsüberprüfungen müssen Handys, Smartphones und andere mobile elektronische Geräte auf dem Lehrerpult abgelegt werden. Das Beisichführen nicht abgelegter Geräte wird als Täuschungsversuch gewertet.