Realschule plus und Fachoberschule

Einführungsfeier Fr. Ellerwald 26.04. ab der 5. St. unterrichtsfrei

Studientag GY 29.04.  GOS unterrichtsfrei

Studientag RS+FOS 30.04. unterrichtsfrei für alle Klassen

 

 

Termine der nächsten 7 Tage

< 2020 >
Februar
MDMDFSSo
     12
34
  • Den ganzen Tag
    4. February 2020-6. February 2020

  • 07:55 -13:00
    4. February 2020

5
  • Den ganzen Tag
    5. February 2020-6. February 2020

6789
10111213141516
17
  • Den ganzen Tag
    17. February 2020-21. February 2020

18
  • Den ganzen Tag
    18. February 2020-21. February 2020

19
  • Den ganzen Tag
    19. February 2020-21. February 2020

20
  • Den ganzen Tag
    20. February 2020-21. February 2020

21
  • Den ganzen Tag
    21. February 2020-21. February 2020

2223
24
  • Den ganzen Tag
    24. February 2020-25. February 2020

25
  • Den ganzen Tag
    25. February 2020-25. February 2020

26272829 
< 2020 >
Februar
MDMDFSSo
     12
3456789
10111213141516
17181920212223
2425
  • Den ganzen Tag
    25. February 2020-25. February 2020

26272829 

Busfahrpläne

Der folgende Link verweist auf die verschiedenen Verkehrsverbünde des öffentlichen Nahverkehrs. Auf der entsprechenden Homepage finden Sie die Bus- bzw. Bahnfahrpläne.  Klicken Sie hier

Hinweise der Kreisverwaltung bei außergewöhnlichen wetterbedingten Umständen.

Übergreifende Schulordnung

§ 33 Teilnahme am Unterricht und an sonstigen
        Schulveranstaltungen

(5) Erschweren außergewöhnliche wetterbedingte Umstände
(z.B. Hochwasser, Glatteis oder Windbruch) den Schulbesuch
in erheblichem Maße, so entscheiden die Eltern, ob der Schulweg
zumutbar ist. Fällt der gesamte Unterricht für die Schülerinnen
und Schüler aus, so sollen die Eltern nach Möglichkeit
darüber unterrichtet werden. Die Grundsätze regelt die Schulleiterin
oder der Schulleiter im Benehmen mit dem Schulelternbeirat
(§ 40 Abs. 5 Nr. 8 SchulG) und der Vertretung für
Schülerinnen und Schüler.

Wir werden die Eltern und die Schülerinnen und Schüler über

www.schulebza.de informieren.

Aufgrund der Wettersituation kann den Schülerinnen und Schülern der Schulbesuch freigestellt werden. Schülerinnen und Schüler, die in die Schule kommen, können dann beaufsichtigt werden.