{"id":9402,"date":"2021-02-23T11:31:41","date_gmt":"2021-02-23T10:31:41","guid":{"rendered":"https:\/\/schulebza.de\/gymnasium\/?p=9402"},"modified":"2021-02-23T19:01:48","modified_gmt":"2021-02-23T18:01:48","slug":"rahmenbedingungen-der-leistungsfeststellung-und-beurteilungunter-corona-bedingungen-im-schuljahr-2020-2021","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/schulebza.de\/gymnasium\/2021\/02\/23\/rahmenbedingungen-der-leistungsfeststellung-und-beurteilungunter-corona-bedingungen-im-schuljahr-2020-2021\/","title":{"rendered":"Rahmenbedingungen der Leistungsfeststellung und-beurteilung unter Corona-Bedingungen im Schuljahr 2020\/2021"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-8532 alignleft\" src=\"https:\/\/schulebza.de\/gymnasium\/wp-content\/uploads\/2020\/07\/hubigrlp.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\" \/>Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,<\/p>\n<p>hier finden Sie das aktuelle <a href=\"https:\/\/corona.rlp.de\/fileadmin\/bm\/Bildung\/Corona\/Leistungsfeststellung_2021-22-02.pdf\">Schreiben des Bildungsministeriums zu Leistungsfeststellung und -beurteilung<\/a>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Die Folgen der Corona-Pandemie machen die Organisation von Schule in diesem Schuljahr zu einer fortgesetzten Herausforderung.<\/p>\n<p>Von besonderer Relevanz sind die Bereiche Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung. Eine Vielzahl Ihrer organisatorischen Fragen bezieht sich auf den Bereich der schriftlichen Klassenarbeiten und Kursarbeiten im Kontext des Fernunterrichts.<\/p>\n<p>Wir haben Ihnen in unseren Schreiben vom 30. Juni 2020 und 13. August 2020 bereits Optionen und Spielr\u00e4ume aufgezeigt. Auf dieser Basis sollen die vielf\u00e4ltigen M\u00f6glichkeiten, die die Schulordnungen f\u00fcr Leistungsfeststellungen bieten, st\u00e4rker in den Blick genommen werden, so dass einerseits valide Zeugnisnoten erteilt werden k\u00f6nnen, dass aber andererseits Form, Anzahl und Umfang der Leistungsfeststellungen der besonderen Situation in p\u00e4dagogisch sinnvoller Weise angepasst werden. Insbesondere m\u00f6chten wir noch einmal folgende M\u00f6glichkeiten hervorheben:<\/p>\n<p>Wenn es Ihnen aufgrund der pandemiebedingten Einschr\u00e4nkungen nicht m\u00f6glich ist, die f\u00fcr die Sekundarstufe I in der Verwaltungsvorschrift \u201eZahl der benoteten Klassenarbeiten\u201c festgelegte Anzahl an Klassenarbeiten zu erbringen, kann \u2013 \u00fcber die in der VV selbst bereits angelegten Ausnahmen hinaus (z.B. Nr. 2.2.2 und 2.2.3) \u2013 von der vor-gesehenen Zahl abgewichen werden. Dabei wird ausnahmsweise zugelassen, im zweiten Schulhalbjahr nur eine Klassenarbeit zu schreiben.<br \/>\nEs ist aber darauf zu achten, dass eine Klassenarbeit m\u00f6glichst durch eine andere Form der Leistungsfeststellung ersetzt wird. Nutzen Sie die vielf\u00e4ltigen M\u00f6glichkeiten, die Ihnen die einschl\u00e4gigen Schulordnungen hierf\u00fcr er\u00f6ffnen (z.B. \u00a7 50 Abs. 2 \u00dcSchO und \u00a7 31 Abs. 2 BbiSchulO).<\/p>\n<p>Bei der Festsetzung der Zeugnisnoten werden diese Leistungsfeststellungen nicht als Klassenarbeiten, sondern als \u201eandere Leistungsnachweise\u201c gewertet.<\/p>\n<p>Wenn mehr als eine Klassenarbeit geschrieben wird, ist die Zeugnisnote der rechneri-sche Durchschnitt der Gesamtnote f\u00fcr Klassenarbeiten und der Gesamtnote f\u00fcr andere Leistungsnachweise. Wird nur eine Klassenarbeit geschrieben, wird die Zeugnisnote aus der Note der Klassenarbeit und der Gesamtnote f\u00fcr andere Leistungsnachweise gebildet, wobei die Klassenarbeit geringer zu gewichten ist (\u00a7 61 Abs. 2 und 3 \u00dcSchO). F\u00fcr die Zeugnisnotenbildung an berufsbildenden Schulen wird auf \u00a7 45 Abs. 7 BBiSchulO verwiesen, der im Schreiben vom 13. August 2020 erl\u00e4utert wurde.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Kursarbeiten in der gymnasialen Oberstufe gilt:<br \/>\nIn den Leistungskursen wird ausnahmsweise zugelassen, nur eine Kursarbeit und zwei andere Leistungsnachweise zugrunde zu legen. Die Kursarbeit und die anderen Leistungsnachweise werden im Verh\u00e4ltnis 1:1 gewichtet. Im Grundkurs ist es im Ausnahmefall zul\u00e4ssig, auf die Kursarbeit zu verzichten. In diesem Fall m\u00fcssen mindestens zwei andere Leistungsnachweise erbracht werden, \u00fcber deren Gewichtung in der Halbjahresnote die jeweilige Lehrkraft entscheidet.<\/p>\n<p>F\u00fcr die anderen Leistungsnachweise gilt in Grund- wie in Leistungskursen \u00a7 50 Abs. 2 \u00dcSchO: \u201eBei der Leistungsfeststellung und der Leistungsbeurteilung sind vielf\u00e4ltige m\u00fcndliche, schriftliche und praktische Beitr\u00e4ge zu ber\u00fccksichtigen.&#8220; Die Lehrkr\u00e4fte entscheiden, welche Formate f\u00fcr ihr Fach und die Situation der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler in Frage kommen. Die Art der anderen Leistungsnachweise muss nicht f\u00fcr alle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler des Kurses die gleiche sein.<\/p>\n<p>Erg\u00e4nzend wird f\u00fcr diesen Ausnahmefall empfohlen, in allen Jahrgangsstufen der gymnasialen Oberstufe die Dauer von Kursarbeiten im Grundkurs auf eine Unterrichtsstunde zu begrenzen, im Leistungskurs auf zwei Unterrichtsstunden. Im Fach Deutsch kann eine l\u00e4ngere Dauer sinnvoll sein. Dies gilt nicht f\u00fcr die Leistungskursarbeiten im Pr\u00fcfungshalbjahr, da diese Kursarbeiten in Anspruch und Zeitumfang den Abiturarbeiten entsprechen sollen.<\/p>\n<p>Die Entscheidung trifft jeweils die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit den Fachkonferenzen.<\/p>\n<p>K\u00f6nnen geplante Leistungsfeststellungen nicht stattfinden, ist zu pr\u00fcfen, ob Nachtermine gew\u00e4hrt werden k\u00f6nnen oder die Leistung auf andere Art festgestellt werden kann, um eine Zeugnisnote zu bilden.<\/p>\n<p>F\u00fcr Leistungsfeststellungen in allen Schulstufen gilt:<br \/>\nUnabh\u00e4ngig davon, ob eine Leistungsfeststellung im Pr\u00e4senz-, Fern- oder Wechselunterricht erfolgt und welches Format sie hat, sind folgende Bedingungen zu beachten:<\/p>\n<p>\uf0b7 Die Inhalte der Leistungsfeststellung m\u00fcssen aus dem vorangegangenen Unterricht erwachsen.<\/p>\n<p>\uf0b7 Die Arbeitsformen der Leistungsfeststellung m\u00fcssen vorher ge\u00fcbt worden sein (\u00dcSchO \u00a7 50 Abs. 2).<\/p>\n<p>\uf0b7 Die Kriterien, nach denen die Leistungen beurteilt werden, m\u00fcssen den Sch\u00fclerin-nen und Sch\u00fclern bekannt sein (\u00dcSchO \u00a7 53 Abs. 4).<br \/>\nInsbesondere in Phasen von Fern- oder Wechselunterricht sind au\u00dferdem folgende Be-dingungen von Bedeutung:<\/p>\n<p>\uf0b7 In der Phase, die einer Leistungsfeststellung vorangeht, m\u00fcssen die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler die Gelegenheit haben, sich mit Fragen an die Lehrkraft zu wenden.<\/p>\n<p>\uf0b7 Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler m\u00fcssen auch au\u00dferhalb von Leistungsfeststellungen R\u00fcckmeldungen \u00fcber ihre Lernentwicklung erhalten.<\/p>\n<p>\uf0b7 Die Arbeitsformen in Leistungsfeststellungen m\u00fcssen so gew\u00e4hlt werden, dass alle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der betroffenen Lerngruppe Zugang zu den Lerninhalten haben k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>\uf0b7 Die Art der Aufgabenstellung muss so gew\u00e4hlt werden, dass es der Lehrkraft m\u00f6g-lich ist einzusch\u00e4tzen, ob es sich um eine selbstst\u00e4ndig erbrachte Leistung handelt.<\/p>\n<p>\uf0b7 F\u00fcr alle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, die an einer Leistungsfeststellung teilnehmen, m\u00fcssen vergleichbare und faire Rahmenbedingungen gelten.<br \/>\nDie Vorgehensweise bei der Leistungsfeststellung und -beurteilung sowie f\u00fcr das Feed-back muss f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler sowie f\u00fcr Eltern und Sorgeberechtigte transparent gemacht werden. Konkrete Einzelheiten enthalten die schulartspezifischen EPOS-Schreiben \u201eLeitlinien\u201c vom 30.06.2020:<br \/>\n\u201eSch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler brauchen auch im Fernunterricht regelm\u00e4\u00dfig R\u00fcckmeldung. Jede Lehrkraft, die Fernunterricht erteilt, muss mindestens zweimal pro Woche in einem festgelegten Zeitraum den Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern R\u00fcckmeldungen geben oder f\u00fcr Fragen zur Verf\u00fcgung stehen.<br \/>\nAuch f\u00fcr die Eltern m\u00fcssen M\u00f6glichkeiten zur verl\u00e4sslichen Kontaktaufnahme mit den Lehrkr\u00e4ften sichergestellt sein.\u201c<\/p>\n<p>Der Blick auf die Chancengleichheit spielt in der aktuellen Sondersituation eine noch st\u00e4rkere Rolle als in anderen Schuljahren. Technik kann P\u00e4dagogik nicht ersetzen, sondern immer nur unterst\u00fctzen. Nachtermine in einem anderen Format d\u00fcrfen weder eine wesentliche Erschwernis noch ein abgesenktes Anforderungsniveau mit sich bringen.<br \/>\nNutzen Sie Ihre p\u00e4dagogische Kompetenz und die verf\u00fcgbaren organisatorischen Spielr\u00e4ume!<br \/>\nIm Fernunterricht kommen als alternative Arbeitsformen u.a. in Betracht:<\/p>\n<p>\uf0b7 Unterrichtsdokumentationen (Protokoll, Mappe, Lerntagebuch, Portfolio),<\/p>\n<p>\uf0b7 Pr\u00e4sentationen (auch mediengest\u00fctzt), z. B. Handout, Expos\u00e9, Podcast, Modell, Grafik, Zeichnung,<\/p>\n<p>\uf0b7 Beitr\u00e4ge und m\u00fcndliche \u00dcberpr\u00fcfungen in Videokonferenzen,<\/p>\n<p>\uf0b7 Langzeitaufgaben und Projekte,<\/p>\n<p>\uf0b7 Kolloquien oder<\/p>\n<p>\uf0b7 schriftliche Ausarbeitungen.<\/p>\n<p>Im Gegensatz zu den alternativen Formen der Leistungsfeststellung werden an Klassenarbeiten besondere Anforderungen gestellt. Klassenarbeiten sind schriftliche Lernerfolgskontrollen, die unter Aufsicht stattfinden. Da bei Leistungsfeststellungen, die von zu Hause aus erbracht werden, diese Aufsicht nicht zu gew\u00e4hrleisten ist, k\u00f6nnen Klassenarbeiten nur in Pr\u00e4senz erfolgen. Damit hierbei die Abstandsregeln eingehalten werden, kann eine Klasse in zwei Gruppen aufgeteilt werden, die zeitgleich in unterschiedlichen R\u00e4umen oder zeitversetzt, d.h. die zweite Gruppe unmittelbar nach der ersten, die Klassenarbeit schreiben.<\/p>\n<p>Die Abiturpr\u00fcfung und sonstige nicht aufschiebbare Pr\u00fcfungen, auch Pr\u00fcfungen f\u00fcr schulische Abschl\u00fcsse f\u00fcr Nichtsch\u00fclerinnen und Nichtsch\u00fcler k\u00f6nnen durchgef\u00fchrt werden (\u00a7 12 Abs. 2 der 15. CoBeLVO).<br \/>\nMit unserem EpoS-Schreiben vom 26. Januar 2021 haben wir Sie klarstellend infor-miert, dass in der Jahrgangsstufe 12 der G8-Gymnasien, der Jahrgangsstufe 13 der beruflichen Gymnasien und Freien Waldorfschulen sowie in der Qualifikationsphase 4 der Kollegs und Abendgymnasien die Option f\u00fcr Pr\u00e4senzunterricht unter strikter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln besteht. Klassen- und Kursarbeiten k\u00f6nnen in Pr\u00e4senz unter Einhaltung der Abstandsregeln (2 m) geschrieben werden. F\u00fcr alle anderen Oberstufenjahrg\u00e4nge gilt, dass Kursarbeiten in Pr\u00e4senz unter Einhaltung der Abstandsregeln (2 m) durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen. Andere Leistungsnachweise k\u00f6nnen auch im Rahmen von Fernunterrichtsphasen erbracht werden.<br \/>\nBei Nachfragen helfen Ihnen die Schulaufsicht und das Ministerium f\u00fcr Bildung.<br \/>\nF\u00fcr Ihr Engagement und Ihre Arbeit unter diesen speziellen Bedingungen bedanken wir<br \/>\nuns ausdr\u00fccklich.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<\/p>\n<p>Im Auftrag<br \/>\ngez. Elke Schott gez. Bernhard Bremm gez. Petra Jendrich<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-8532 alignleft\" src=\"https:\/\/schulebza.de\/gymnasium\/wp-content\/uploads\/2020\/07\/hubigrlp.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\" \/>Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,<\/p>\n<p>hier finden Sie das aktuelle <a href=\"https:\/\/corona.rlp.de\/fileadmin\/bm\/Bildung\/Corona\/Leistungsfeststellung_2021-22-02.pdf\">Schreiben des Bildungsministeriums zu Leistungsfeststellung und -beurteilung<\/a>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Die Folgen der Corona-Pandemie machen die Organisation von Schule in diesem Schuljahr zu einer fortgesetzten Herausforderung.<\/p>\n<p>Von besonderer Relevanz sind die Bereiche Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung. Eine Vielzahl Ihrer organisatorischen Fragen bezieht sich auf den Bereich der schriftlichen Klassenarbeiten und Kursarbeiten im Kontext des Fernunterrichts.<\/p>\n<p>Wir haben Ihnen in unseren Schreiben vom 30. Juni 2020 und 13. August 2020 bereits Optionen und Spielr\u00e4ume aufgezeigt. Auf dieser Basis sollen die vielf\u00e4ltigen M\u00f6glichkeiten, die die Schulordnungen f\u00fcr Leistungsfeststellungen bieten, st\u00e4rker in den Blick genommen werden, so dass einerseits valide Zeugnisnoten erteilt werden k\u00f6nnen, dass aber andererseits Form, Anzahl und Umfang der Leistungsfeststellungen der besonderen Situation in p\u00e4dagogisch sinnvoller Weise angepasst werden. Insbesondere m\u00f6chten wir noch einmal folgende M\u00f6glichkeiten hervorheben:<\/p>\n<p>Wenn es Ihnen aufgrund der pandemiebedingten Einschr\u00e4nkungen nicht m\u00f6glich ist, die f\u00fcr die Sekundarstufe I in der Verwaltungsvorschrift \u201eZahl der benoteten Klassenarbeiten\u201c festgelegte Anzahl an Klassenarbeiten zu erbringen, kann \u2013 \u00fcber die in der VV selbst bereits angelegten Ausnahmen hinaus (z.B. Nr. 2.2.2 und 2.2.3) \u2013 von der vor-gesehenen Zahl abgewichen werden. Dabei wird ausnahmsweise zugelassen, im zweiten Schulhalbjahr nur eine Klassenarbeit zu schreiben.<br \/>\nEs ist aber darauf zu achten, dass eine Klassenarbeit m\u00f6glichst durch eine andere Form der Leistungsfeststellung ersetzt wird. Nutzen Sie die vielf\u00e4ltigen M\u00f6glichkeiten, die Ihnen die einschl\u00e4gigen Schulordnungen hierf\u00fcr er\u00f6ffnen (z.B. \u00a7 50 Abs. 2 \u00dcSchO und \u00a7 31 Abs. 2 BbiSchulO).<\/p>\n<p>Bei der Festsetzung der Zeugnisnoten werden diese Leistungsfeststellungen nicht als Klassenarbeiten, sondern als \u201eandere Leistungsnachweise\u201c gewertet.<\/p>\n<p>Wenn mehr als eine Klassenarbeit geschrieben wird, ist die Zeugnisnote der rechneri-sche Durchschnitt der Gesamtnote f\u00fcr Klassenarbeiten und der Gesamtnote f\u00fcr andere Leistungsnachweise. Wird nur eine Klassenarbeit geschrieben, wird die Zeugnisnote aus der Note der Klassenarbeit und der Gesamtnote f\u00fcr andere Leistungsnachweise gebildet, wobei die Klassenarbeit geringer zu gewichten ist (\u00a7 61 Abs. 2 und 3 \u00dcSchO). F\u00fcr die Zeugnisnotenbildung an berufsbildenden Schulen wird auf \u00a7 45 Abs. 7 BBiSchulO verwiesen, der im Schreiben vom 13. August 2020 erl\u00e4utert wurde.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Kursarbeiten in der gymnasialen Oberstufe gilt:<br \/>\nIn den Leistungskursen wird ausnahmsweise zugelassen, nur eine Kursarbeit und zwei andere Leistungsnachweise zugrunde zu legen. Die Kursarbeit und die anderen Leistungsnachweise werden im Verh\u00e4ltnis 1:1 gewichtet. Im Grundkurs ist es im Ausnahmefall zul\u00e4ssig, auf die Kursarbeit zu verzichten. In diesem Fall m\u00fcssen mindestens zwei andere Leistungsnachweise erbracht werden, \u00fcber deren Gewichtung in der Halbjahresnote die jeweilige Lehrkraft entscheidet.<\/p>\n<p>F\u00fcr die anderen Leistungsnachweise gilt in Grund- wie in Leistungskursen \u00a7 50 Abs. 2 \u00dcSchO: \u201eBei der Leistungsfeststellung und der Leistungsbeurteilung sind vielf\u00e4ltige m\u00fcndliche, schriftliche und praktische Beitr\u00e4ge zu ber\u00fccksichtigen.&#8220; Die Lehrkr\u00e4fte entscheiden, welche Formate f\u00fcr ihr Fach und die Situation der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler in Frage kommen. Die Art der anderen Leistungsnachweise muss nicht f\u00fcr alle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler des Kurses die gleiche sein.<\/p>\n<p>Erg\u00e4nzend wird f\u00fcr diesen Ausnahmefall empfohlen, in allen Jahrgangsstufen der gymnasialen Oberstufe die Dauer von Kursarbeiten im Grundkurs auf eine Unterrichtsstunde zu begrenzen, im Leistungskurs auf zwei Unterrichtsstunden. Im Fach Deutsch kann eine l\u00e4ngere Dauer sinnvoll sein. Dies gilt nicht f\u00fcr die Leistungskursarbeiten im Pr\u00fcfungshalbjahr, da diese Kursarbeiten in Anspruch und Zeitumfang den Abiturarbeiten entsprechen sollen.<\/p>\n<p>Die Entscheidung trifft jeweils die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit den Fachkonferenzen.<\/p>\n<p>K\u00f6nnen geplante Leistungsfeststellungen nicht stattfinden, ist zu pr\u00fcfen, ob Nachtermine gew\u00e4hrt werden k\u00f6nnen oder die Leistung auf andere Art festgestellt werden kann, um eine Zeugnisnote zu bilden.<\/p>\n<p>F\u00fcr Leistungsfeststellungen in allen Schulstufen gilt:<br \/>\nUnabh\u00e4ngig davon, ob eine Leistungsfeststellung im Pr\u00e4senz-, Fern- oder Wechselunterricht erfolgt und welches Format sie hat, sind folgende Bedingungen zu beachten:<\/p>\n<p>\uf0b7 Die Inhalte der Leistungsfeststellung m\u00fcssen aus dem vorangegangenen Unterricht erwachsen.<\/p>\n<p>\uf0b7 Die Arbeitsformen der Leistungsfeststellung m\u00fcssen vorher ge\u00fcbt worden sein (\u00dcSchO \u00a7 50 Abs. 2).<\/p>\n<p>\uf0b7 Die Kriterien, nach denen die Leistungen beurteilt werden, m\u00fcssen den Sch\u00fclerin-nen und Sch\u00fclern bekannt sein (\u00dcSchO \u00a7 53 Abs. 4).<br \/>\nInsbesondere in Phasen von Fern- oder Wechselunterricht sind au\u00dferdem folgende Be-dingungen von Bedeutung:<\/p>\n<p>\uf0b7 In der Phase, die einer Leistungsfeststellung vorangeht, m\u00fcssen die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler die Gelegenheit haben, sich mit Fragen an die Lehrkraft zu wenden.<\/p>\n<p>\uf0b7 Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler m\u00fcssen auch au\u00dferhalb von Leistungsfeststellungen R\u00fcckmeldungen \u00fcber ihre Lernentwicklung erhalten.<\/p>\n<p>\uf0b7 Die Arbeitsformen in Leistungsfeststellungen m\u00fcssen so gew\u00e4hlt werden, dass alle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der betroffenen Lerngruppe Zugang zu den Lerninhalten haben k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>\uf0b7 Die Art der Aufgabenstellung muss so gew\u00e4hlt werden, dass es der Lehrkraft m\u00f6g-lich ist einzusch\u00e4tzen, ob es sich um eine selbstst\u00e4ndig erbrachte Leistung handelt.<\/p>\n<p>\uf0b7 F\u00fcr alle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, die an einer Leistungsfeststellung teilnehmen, m\u00fcssen vergleichbare und faire Rahmenbedingungen gelten.<br \/>\nDie Vorgehensweise bei der Leistungsfeststellung und -beurteilung sowie f\u00fcr das Feed-back muss f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler sowie f\u00fcr Eltern und Sorgeberechtigte transparent gemacht werden. Konkrete Einzelheiten enthalten die schulartspezifischen EPOS-Schreiben \u201eLeitlinien\u201c vom 30.06.2020:<br \/>\n\u201eSch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler brauchen auch im Fernunterricht regelm\u00e4\u00dfig R\u00fcckmeldung. Jede Lehrkraft, die Fernunterricht erteilt, muss mindestens zweimal pro Woche in einem festgelegten Zeitraum den Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern R\u00fcckmeldungen geben oder f\u00fcr Fragen zur Verf\u00fcgung stehen.<br \/>\nAuch f\u00fcr die Eltern m\u00fcssen M\u00f6glichkeiten zur verl\u00e4sslichen Kontaktaufnahme mit den Lehrkr\u00e4ften sichergestellt sein.\u201c<\/p>\n<p>Der Blick auf die Chancengleichheit spielt in der aktuellen Sondersituation eine noch st\u00e4rkere Rolle als in anderen Schuljahren. Technik kann P\u00e4dagogik nicht ersetzen, sondern immer nur unterst\u00fctzen. Nachtermine in einem anderen Format d\u00fcrfen weder eine wesentliche Erschwernis noch ein abgesenktes Anforderungsniveau mit sich bringen.<br \/>\nNutzen Sie Ihre p\u00e4dagogische Kompetenz und die verf\u00fcgbaren organisatorischen Spielr\u00e4ume!<br \/>\nIm Fernunterricht kommen als alternative Arbeitsformen u.a. in Betracht:<\/p>\n<p>\uf0b7 Unterrichtsdokumentationen (Protokoll, Mappe, Lerntagebuch, Portfolio),<\/p>\n<p>\uf0b7 Pr\u00e4sentationen (auch mediengest\u00fctzt), z. B. Handout, Expos\u00e9, Podcast, Modell, Grafik, Zeichnung,<\/p>\n<p>\uf0b7 Beitr\u00e4ge und m\u00fcndliche \u00dcberpr\u00fcfungen in Videokonferenzen,<\/p>\n<p>\uf0b7 Langzeitaufgaben und Projekte,<\/p>\n<p>\uf0b7 Kolloquien oder<\/p>\n<p>\uf0b7 schriftliche Ausarbeitungen.<\/p>\n<p>Im Gegensatz zu den alternativen Formen der Leistungsfeststellung werden an Klassenarbeiten besondere Anforderungen gestellt. Klassenarbeiten sind schriftliche Lernerfolgskontrollen, die unter Aufsicht stattfinden. Da bei Leistungsfeststellungen, die von zu Hause aus erbracht werden, diese Aufsicht nicht zu gew\u00e4hrleisten ist, k\u00f6nnen Klassenarbeiten nur in Pr\u00e4senz erfolgen. Damit hierbei die Abstandsregeln eingehalten werden, kann eine Klasse in zwei Gruppen aufgeteilt werden, die zeitgleich in unterschiedlichen R\u00e4umen oder zeitversetzt, d.h. die zweite Gruppe unmittelbar nach der ersten, die Klassenarbeit schreiben.<\/p>\n<p>Die Abiturpr\u00fcfung und sonstige nicht aufschiebbare Pr\u00fcfungen, auch Pr\u00fcfungen f\u00fcr schulische Abschl\u00fcsse f\u00fcr Nichtsch\u00fclerinnen und Nichtsch\u00fcler k\u00f6nnen durchgef\u00fchrt werden (\u00a7 12 Abs. 2 der 15. CoBeLVO).<br \/>\nMit unserem EpoS-Schreiben vom 26. Januar 2021 haben wir Sie klarstellend infor-miert, dass in der Jahrgangsstufe 12 der G8-Gymnasien, der Jahrgangsstufe 13 der beruflichen Gymnasien und Freien Waldorfschulen sowie in der Qualifikationsphase 4 der Kollegs und Abendgymnasien die Option f\u00fcr Pr\u00e4senzunterricht unter strikter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln besteht. Klassen- und Kursarbeiten k\u00f6nnen in Pr\u00e4senz unter Einhaltung der Abstandsregeln (2 m) geschrieben werden. F\u00fcr alle anderen Oberstufenjahrg\u00e4nge gilt, dass Kursarbeiten in Pr\u00e4senz unter Einhaltung der Abstandsregeln (2 m) durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen. Andere Leistungsnachweise k\u00f6nnen auch im Rahmen von Fernunterrichtsphasen erbracht werden.<br \/>\nBei Nachfragen helfen Ihnen die Schulaufsicht und das Ministerium f\u00fcr Bildung.<br \/>\nF\u00fcr Ihr Engagement und Ihre Arbeit unter diesen speziellen Bedingungen bedanken wir<br \/>\nuns ausdr\u00fccklich.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<\/p>\n<p>Im Auftrag<br \/>\ngez. Elke Schott gez. Bernhard Bremm gez. Petra Jendrich<\/p>\n","protected":false},"author":6,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-9402","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-uncategorized"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/schulebza.de\/gymnasium\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/9402","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/schulebza.de\/gymnasium\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/schulebza.de\/gymnasium\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/schulebza.de\/gymnasium\/wp-json\/wp\/v2\/users\/6"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/schulebza.de\/gymnasium\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=9402"}],"version-history":[{"count":10,"href":"https:\/\/schulebza.de\/gymnasium\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/9402\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9425,"href":"https:\/\/schulebza.de\/gymnasium\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/9402\/revisions\/9425"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/schulebza.de\/gymnasium\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=9402"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/schulebza.de\/gymnasium\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=9402"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/schulebza.de\/gymnasium\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=9402"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}