Arbeitskreise

AK Bus und Verkehr

Der AK – Bus und Verkehr befasst sich im weitesten Sinne mit den Problemen auf dem Schulweg und insbesondere mit dem Schülertransport. In der Vergangenheit wurde u. a. die Einrichtung der Fußgängerampel an der Weinstraße erreicht. Der Arbeitskreis versteht sich auch als Nahtstelle zwischen Kreisverwaltung, Busunternehmen, Schülervertretern und regionalem Verkehrsbetrieb, bei Unregelmäßigkeiten in der Beförderung. Die Ausbildung von Busbegleitern (Schüler/innen) ist seit 2007 im Schulzentrum etabliert, vom Arbeitskreis initiiert und unterstützt. Hier können Sie den Meldebogen bei Problemen beim Schülertransport als pdf herunterladen.

AK GOS

Der AK – GOS versteht sich als Bindeglied zwischen Grundschule, GOS und den Weiterführenden Schulen. Wir unterstützen Kinder, Eltern und Lehrer bei Übergangs- und Eingewöhnungsschwierigkeiten. Außerdem organisieren wir das “Endres Lernseminar” mit.

AK gegen Sucht und Gewalt

Der AK – gegen Sucht und Gewalt befasst sich mit allen Themen der Sucht- und Gewaltprävention und setzt immer wieder neue Schwerpunkte (Alkohol, Drogen, Spielsucht, Rechtsextremismus etc.) Es bestehen Kontakte zu verschiedenen Beratungsstellen (Drogenberatungsstelle, Schulsozialarbeit…)

Lösungswege bei Konflikten

… zwischen Eltern und Lehrkräften (und umgekehrt)

Der Schulelternbeirat sowie Schulleitung und Personalrat des Alfred-Grosser-Schulzentrums möchten bei auftretenden Konflikten zwischen Eltern und Lehrkräften folgenden Stufenplan eines Lösungsversuchs vorschlagen, um Frustrationen bei der Konfliktlösung gering zu halten und zu einer für beide Seiten faire Kultur der Auseinandersetzung zu kommen.

Dies soll dazu beitragen, dass für die Schülerinnen modellhaft Konfliktlösungsstrategien aufgezeigt werden, die verhindern sollen, dass

  1. Konflikte in der Öffentlichkeit ausgetragen werden,
  2. Konflikte zu Gerüchten werden und zur Vorurteilsbildung beitragen
  3. Ruf der Schule und Schulklima unter ungelösten Konflikten leiden

Dies bedeutet auch, dass die Lösungsverantwortung in erster Linie bei den direkt betroffenen Eltern und Lehrkräften liegt, weitere Stufen erst eingeschaltet werden sollen, wenn im direkten Gespräch keine Lösung möglich ist. Der Klärungsausschuss kann nur im Falle eines Scheiterns der Beilegung eines Konflikts eingeschaltet werden. Er setzt sich zusammen aus drei Vertretern der Schulleitung / des Personalrats und drei Vertretern des Schuleitembeirats und trifft sich nur im Bedarfsfall. Er wird vom SEB-Sprecher im Einvernehmen mit der Schulleitung einberufen.

Auf jeder Stufe der Konfliktlösung sollte nach der Devise vorgegangen werden, soviel Lösungskreativität wie möglich einzusetzen.

  1. Konflikte von Eltern mit einzelnen Lehrkräften
    1. Direktes Ansprechen der Lehrkraft, Bitte um zeitnahen Klärungstermin
    2. Einschalten des/r Klassenelternsprecherln und des/r Klassenlehrerin
    3. Einschalten des Klärungsausschusses
  2. Konflikte einzelner Lehrkräfte mit Eltern
  3. Direktes Ansprechen der Eltern, Bitte um zeitnahen Klärungstermin
    1. Einschalten des/r Klassenlehrerln und des/r Klassenelternsprecherln
    2. Einschalten des Klärungsausschusses